Die überwiegende Mehrheit aller Mietverträge wird unter der Voraussetzung einer Kautionsleistung durch den Mieter geschlossen. Aus Anlass eines aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofes berichtet die Nürnberger Anwaltskanzlei Päch & Päch über Rechte und Pflichten der Mietvertragsparteien, die mit der Mietkaution zusammenhängen.
Anderer Fondsinitiator, gleiches Problem: Auch die Anleger der KGAL/ALCAS Medienfonds erhielten jüngst unerfreuliche Post von deren Wohnsitzfinanzämtern. Im Zuge einer für den Veranlagungszeitraum 2000 bis 2004 durchgeführten Betriebsprüfung wurde auch in den seitens der KGAL/ ALCAS – Gruppe aufgelegten Medienfonds (MFP Munich Film Partners, MAT Movies, MMDP und MACRON) die steuerliche Verlustabzugsfähigkeit nachträglich aberkannt.
Die Angst, im Falle einer nachträglichen Aberkennung der steuerlichen Verlustabzugsfähigkeit seitens des Finanzamtes mit hohen Steuernachzahlungen konfrontiert zu werden, bereitetet vielen Anlegern von Medien- und Filmfonds derzeit schlaflose Nächte. Für etliche Anleger der Mediastream- Fonds wurde dieses Szenario nun traurige Wirklichkeit: In den vergangenen Tagen erhielten diese die geänderten Steuerbescheide.
Medienfonds-Anleger durchleben derzeit unruhige Zeiten. Ausgebliebene Gewinnausschüttungen, finanzielle Einbussen bis hin zum Totalverlust der geleisteten Einlage sowie drohende Steuernachzahlungen lassen viele an deren als sicher geglaubten Anlageentscheidung verzweifeln. Von den nicht abreißen wollenden Hiobsbotschaften betroffen sind auch die Anleger der Boll-Medien- und Filmfonds.
Eines wird sich nie ändern – der Grundstein für ein erfolgreiches Unternehmen oder Produkt ist immer die Idee. Und wie Victor Hugo bereits erkannte, ist nichts so stark wie eine Idee, deren Zeit gekommen ist.
Das bedeutet, dass es gerade in einer technisierten Welt wie der heutigen, noch mehr darauf ankommt, dass nicht nur die Idee gut ist, sondern dass auch ihre Zeit bereits gekommen ist. Was hätte eine „App“ der Welt vor 20 Jahren gebracht?
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Dass die Eintragung von Marken zum Schutz vor Plagiaten und Wettbewerbern notwendig ist, ist hinreichend bekannt.
Der Schutz der eingetragenen Marken ist jedoch begrenzt und beschränkt sich im Regelfall ausschließlich auf die tatsächlich eingetragenen Elemente.
Im Laufe der Zeit sehen Markeninhaber jedoch nicht selten die Notwendigkeit, eingetragene Marken dem Wandel der Zeit anzupassen und beispielsweise optisch oder bzgl. des Wortlauts umzugestalten.
Unternehmen müssen sich im Wettbewerb durchsetzen und ihre Produkte am Markt optimal bewerben, um den Absatz zu steigern.
Besonders effektive Werbemaßnahmen stoßen sich oftmals jedoch 1. an strengen rechtlichen Regulierungen. Unternehmen versuchen 2. immer wieder, sie zu umgehen – auch rechtlich mit unterschiedlichen Erfolgen.
Das Problem der unerwünschten Telefonwerbung ist wohl jedem ein Begriff, haben die gesetzlichen Regulierungen die Medien doch lange Zeit beherrscht