Mietminderung wegen Wohnungsmängeln – des Mieters ultimative Waffe

Doch oft ist sie stumpf, denn die behaupteten Mängel sind bei weitem nicht immer minderungsfähig. In seinem Buch „Das Geheimnis der feuchten Wand – Mietminderung“ zeigt Fachbuchautor Thomas Trepnau, wie Vermieter sich vor Mietminderungen schützen. Regensburg. – Immer häufiger sehen sich Vermieter mit Mietminderungen konfrontiert „Mieter behaupten Mängel oder Fehler an der Mietsache entdeckt zu […]

Keine Markenverletzung bei Modellnachbildung des Originals – Modellauto darf OPEL-Blitz tragen

Grundsätzlich darf eine Marke ausschließlich von ihrem Inhaber oder aber mit seiner Genehmigung verwendet werden.
Verstößt jemand gegen diesen Grundsatz, so ist im Zweifel von einer markenrechtlichen Verletzung auszugehen.

Diesbezüglich könnte jedoch eine Ausnahme bestehen, wenn die Abbildung der Marke ausschließlich der originalgetreuen Nachbildung des Vorbilds dient. Darüber hinaus darf der Verkehr allerdings auch nicht davon ausgehen, dass das Produ

„Solange der Vorrat reicht“ als Angabe ausreichend, jedoch u.U. irreführend

Bestimmte Produkte, für die ein gesteigerter Absatz erreicht werden soll, werden von den Unternehmen gezielt beworben.

Doch nicht immer kann der Ansturm der Kunden auf das spezielle Produkt berechnet und festgestellt werden, ob die vorhandene Menge ausreicht. Deshalb wird das Angebot in der Werbung oftmals mit der Einschränkung, „solange der Vorrat reicht“, markiert.
Diese Einschränkung wird in der Regel nicht weiter ausgeführt.

Ankauf von

Es ist umstritten, ob Behörden die von offenbar Kriminellen angekauften Daten potenzieller Steuersünder überhaupt verwenden dürfen. Betroffenen bietet sich angesichts dieses rechtlich fragwürdigen Vorgehens der Behörden eine Möglichkeit: Sie sollten eine strafbefreiende Selbstanzeige erstatten.

GEMA hat keine Rechte bei Werbenutzung von Musikwerken

In Deutschland werden die Vergütungsrechte für Musikwerke nicht von den Urhebern selbst geltend gemacht, sondern zentral von der GEMA, der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte.

Hingegen ist die GEMA nicht für jede Art der Nutzung von Musik zuständig. So ist in den Berechtigungsverträgen zwischen GEMA und Urhebern klar geregelt, dass beispielsweise beim Urheber die Befugnis verbleibt, „die Einwilligung zur Benu