Aus dem modernen Zahlungsverkehr ist das Online-Banking kaum noch wegzudenken. Für den Bankkunden bietet Online-Banking bequeme Transaktionen, die kontoführende Bank hat weniger Personalaufwand. Die elektronischen Geldtransaktionen haben allerdings auch neue Formen der Kriminalität hervorgerufen, insbesondere das sogenannte Phishing und Pharming. Dabei geht es den Tätern stets darum, die Legitimationsdaten eines Bankkunden (PIN und TAN oder die Authentifizierung per HBCI) ohn
In wellenartig hervortretenden Varianten werden Konten von Bankkunden durch Straftäter leergeräumt, nachdem zuvor die Zugangsdaten für das Online-Banking abgefangen wurden. Allerdings kann ein Konto im Online-Banking nur durch eine Überweisung auf ein anderes Konto abgeräumt werden, dessen Inhaber sich mit Hilfe der Strafverfolgungsorgane häufig ermitteln lässt. Damit die Täter nicht entdeckt werden, muss ein Dritter für die Täter die Funktion de
Schon mehrfach vertraten die Rechtsanwälte unseres Büros Strafverletzte, die einen Vermögensschaden durch den Diebstahl ihrer EC-Karte oder durch Kreditkartenbetrug erlitten haben. Da die Täter in vielen dieser Fälle nicht ermittelt werden, streiten Bankkunden häufig mit ihrer eigenen Bank um die Frage der Haftung für den entstandenen Schaden. In früheren Entscheidungen gingen Gerichte zumeist davon aus, dass der geschädigte Bankkunde nur unter engen
Widerrufsbelehrungen von Online-Shop-Betreibern und eBay-Händlern weisen nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ein hohes Abmahnrisiko auf. Der EuGH erteilt der generellen Verweigerung von Wertersatz beim Widerruf eine Absage.
„Stoppen Sie Pishing und Pharming mit einem sicheren Chipkartenleser“, lautet ein Werbespruch der Deutschen Kreditwirtschaft, durch den dem Bankkunden das sogenannte HBCI-Banking-Verfahren (Homebanking Computer Interface) schmackhaft gemacht werden soll. Doch wie sicher ist das HBCI-Verfahren wirklich?
Kommerzielle Internetseitenbetreiber analysieren mit Hilfe sog. Webtracking-Module zu Werbezwecken und aus Gründen der Marktforschung das Nutzerverhalten auf ihrem Internet-Angebot. In der Praxis geht es darum, herauszufinden, welche Seiteninhalte als beliebt gelten und deshalb besonders häufig angeklickt werden. Die Betreiber der Internetseiten möchten erfahren, woher die Besucher stammen (über Suchmaschinen, über per „Backlink“ verweisende Internetseiten oder durch Dir
Doch oft ist sie stumpf, denn die behaupteten Mängel sind bei weitem nicht immer minderungsfähig. In seinem Buch „Das Geheimnis der feuchten Wand – Mietminderung“ zeigt Fachbuchautor Thomas Trepnau, wie Vermieter sich vor Mietminderungen schützen. Regensburg. – Immer häufiger sehen sich Vermieter mit Mietminderungen konfrontiert „Mieter behaupten Mängel oder Fehler an der Mietsache entdeckt zu […]
Grundsätzlich darf eine Marke ausschließlich von ihrem Inhaber oder aber mit seiner Genehmigung verwendet werden.
Verstößt jemand gegen diesen Grundsatz, so ist im Zweifel von einer markenrechtlichen Verletzung auszugehen.
Diesbezüglich könnte jedoch eine Ausnahme bestehen, wenn die Abbildung der Marke ausschließlich der originalgetreuen Nachbildung des Vorbilds dient. Darüber hinaus darf der Verkehr allerdings auch nicht davon ausgehen, dass das Produ
Bestimmte Produkte, für die ein gesteigerter Absatz erreicht werden soll, werden von den Unternehmen gezielt beworben.
Doch nicht immer kann der Ansturm der Kunden auf das spezielle Produkt berechnet und festgestellt werden, ob die vorhandene Menge ausreicht. Deshalb wird das Angebot in der Werbung oftmals mit der Einschränkung, „solange der Vorrat reicht“, markiert.
Diese Einschränkung wird in der Regel nicht weiter ausgeführt.