Die Anwaltskanzlei Ciper & Coll. ist spezialisiert auf Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und Schmerzensgeldrecht. Die Kanzlei antizipiert nicht nur die in Zukunft immer größer werdende Bedeutung dieser Gesetzesgebiete, sondern richtet auch personell seine Weichen in Richtung Zukunft aus.
(Dresden, 05.11.2013) Viele Geschäftsführer kleiner und mittelständischer Unternehmen würden dem Thema Recht am liebsten aus dem Wege gehen. Doch fast alle Prozesse und Vorgänge im Unternehmen sind rechtlich unterlegt. Somit stellt die Rechtsanwendung eine wichtige Komponente im Unternehmen dar. Risiken können aktiv gesteuert und so vermieden oder vermindert, Regelverstößen kann nachhaltig vorgebeugt werden. Große Betriebe verfügen aus diesem G
Erfolgreiche Rechtsberatung im Medizinrecht, Arzthaftungsrecht: Ciper&Coll., Rechtsanwälte auf Seiten der Geschädigten, erhöhen ihre Erfolgsstatistik in Deutschland
Gerade im Maschinen- und Anlagenbau wissen die Verantwortlichen inzwischen: Bei internationalen Verträgen bietet die Vereinbarung eines Schiedsgerichtes viele Vorteile gegenüber öffentlichen Gerichten: Bessere Durchsetzbarkeit, Zeitersparnis, Vertraulichkeit und Expertise. Es bleiben jedoch Nachteile…
Des Öfteren ist es schon vorgekommen, dass Personen in einem Geschäft gestürzt sind und sich einen Knochenbruch oder sich anderweitige Verletzungen zugezogen haben. Ungeachtet des Umstandes, ob und wie rasch die Verletzungen heilen, stellt sich auch die Frage, ob ein Schadenersatz oder Schmerzensgeld gegenüber dem Inhaber des Geschäfts geltend gemacht werden kann. Diese Frage beantwortet nun das Oberlandesgericht Hamm mit seinem Urteil vom 15.03.2013 (9 U 187/12). Sollte
Immer häufiger erwerben Unternehmer bei dem Werbesystem Google AdWords Schlüsselwörter (Keyword) um mit diesen ihre Produkte und / oder Homepage effizient zu bewerben. Häufig werden hierbei auch bekannte Markennamen oder Unternehmensbezeichnungen als Keyword erworben. Eine Verwendung derartiger Markennamen stellt jedoch nicht immer auch eine markenrechtliche Verletzung dar. Dies hat nun der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 20.02.2013 (Az.: I ZR 172/11) klargestellt. Jedoch so
Mit seinem Urteil vom 03. April 2012 (Az.: 161 C 19021/11) untermauerte das Amtsgericht München den Schutz des Urheberrechts in dem es entschied, dass auch dann eine Urheberrechtsverletzung begangen wird, wenn ein User nur kleinste Bestandteile eines Werkes über eine Peer-to-Peer zugänglich macht…