Die vielfach diskutierte Frage, ob und inwieweit Gesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds anteilig (quotal) für die Verbindlichkeiten des Fonds in Regress genommen werden können, hat bereits des Öfteren die Gerichte beschäftigt. Nun hat sich auch der der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) der Problematik angenommen. In dessen unlängst ergangenen Entscheidungen (Az. II ZR 243/09 und II ZR 263/09) stellte der B
Bereits im vergangenen Jahr hatten wir an dieser Stelle über die Insolvenz des Ferienfliegers Hamburg International und deren negativen Auswirkungen auf die Anleger diverser Flugzeugfonds berichtet. Obwohl zwischenzeitlich einige Maschinen der Hamburg International-Flotte an andere Mitbewerber verleast werden konnten, müssen die Anleger der betroffenen Flugzeugfonds weiter um die als einstmals sicher geglaubten Ausschüttungen bangen.
Das Scheitern der offenen Immobilienfonds wie z. Bsp. P2 Value, Degi Europa und US-Grundinvest führt zu einem enormen Schaden bei den betroffenen Anlegern. In den vergangenen Jahren wurde vielfach ahnungslosen Anlegern von bekannten und seriösen Banken die Beteiligung an offenen Immobilienfonds als sichere Kapitalanlage empfohlen. Über das bestehende Totalverlustrisiko oder ähnliche Risiken wurde nicht aufgeklärt.
Der BGH befand am 02. März 2011, dass eine Mieterhöhung aufgrund Modernisierungsmaßnahmen auch dann wirksam ist, wenn der Mieter nicht im Voraus über die entsprechenden baulichen Veränderungen informiert wurde (BGH VIII ZR 164/10).
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Vermietergesellschaften beim Eigenbedarf eingeschränkt. Sie können den Mietvertrag nicht aufgrund von Eigenbedarf kündigen.
Das Markenrecht bietet Unternehmen eine sehr effektive Möglichkeit, sich vor Nachahmern zu schützen. Allerdings besteht so auch für viele der Anreiz, Marken eintragen zu lassen, die sie selbst nie zu nutzen planen, sondern auf diesem Weg nur für andere Unternehmen sperren wollen, sog. Sperrmarken.
Ob Mitgliederverwaltung oder Spendenlisten – Vereine arbeiten heute mit einer Reihe personenbezogener Daten. Am Thema Datenschutz im Verein und an den Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes kommt somit kaum ein Vereinsvorstand vorbei. Mit „Datenschutz für Vereine – Leitfaden für die Vereinspraxis“ veröffentlichen Achim Behn und Dr. Frank Weller nun ein umfassendes Werk zum Thema.
Nachdem in den letzten Monaten bereits mehrere Schiffsfonds Insolvenz anmelden mussten, geriet jetzt ein weiterer Schiffsfonds in Schieflage.
So wurden die Anleger der Schifffahrtsgesellschaft Hansa Calypso GmbH & Co. KG bereits Ende letzten Jahres von dem Treuhänder angeschrieben und aufgefordert, Nachzahlungen zu erbringen.
Der Bundesgerichtshof verdeutlichte am 17. November 2010 die Hausratsaufteilung im Fall der Ehescheidung. Die Familienrechtsexperten der Anwaltskanzlei Dobiasch & Richter werfen aus diesem Anlass einen Blick auf die rechtlichen Grundlagen dieses wichtigen Faktors im nahehelichen Interessenausgleich.