Bahn zahlt Schmerzensgeld für Pfiff mit Trillerpfeife

Eine Zugbegleiterin hatte sich zu einem schlafenden P–assagier herunter gebeugt und diesen aus unmittelbarer Nähe mit einem Pfiff der Trillerpfeife geweckt. Die Bahn und die Zugbegleiterin haben nun Schmerzensgeld für Schädigungen des Gehörs (insbes. Tinnitus) des Klägers zu zahlen.

Wichtige Vorgaben für Online-Shops und Online-Buchungsportale

Nahezu jedes Unternehmen bedient sich in der heutigen Zeit den Möglichkeiten des Internets, um die eigenen Produkte zu vermarkten.

Aus diesem Grund werden zahlreiche Online-Shops oder auch Online-Buchungsportale betrieben.
Dabei gilt es jedoch, strikte Regeln einzuhalten, um den Verbrauchern die offerierten Leistungen transparent darzustellen und keine Wettbewerbsverstöße zu begehen.

Verlängerung von Rabattaktionen nicht zwangsläufig irreführend

Rabattaktionen werden immer wieder von Unternehmen genutzt, um den Absatz der Produkte zu steigern. An die Gestaltung und Durchführung von Rabattaktionen sind jedoch strenge rechtliche Regeln gebunden, an die es sich zu halten gilt.

Oftmals sorgt das unterschiedliche Verständnis eben jener rechtlicher Regelungen für juristische Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen, die in einem Wettbewerbsverhältnis zueinander stehen.

Die erleichterte Kündigung durch den Vermieter

Der Bundesgerichtshof versagte einem Vermieter in seinem Urteil vom 17.11. 2010 die Sonderkündigung eines Mietvertrages gemäß § 573a BGB. Aus diesem aktuellen Anlass werfen die Spezialisten der Nürnberger Anwaltskanzlei Päch & Päch Licht auf die Bedingungen der erleichterten Kündigung durch den Vermieter.

Unterhaltsverpflichtung in der Ehe: der Familienunterhalt

Öffentliches Interesse erfahren Unterhaltspflichten meist im Zusammenhang mit geschiedenen Ehen oder nichtehelichen Kindern. Weniger aufmerksamkeitserregend und dennoch ebenso wichtig ist die eheliche Familienunterhaltspflicht, über die Anwaltskanzlei Dobiasch & Richter aus Bergen auf Rügen berichtet.

Apollo Media-Fonds geraten in Schieflage: Möglichkeiten für betroffene Anleger

Medien- und Filmfonds bereiten tausenden von deutschen Anlegern derzeit wenig Grund zur Freude: Geringe Einspielergebnisse in Verbindung mit hohen Verwaltungskosten ließen etliche der seit Ende der 90er Jahren aufgelegten Film- und Medienfonds schnell in die wirtschaftliche Talsohle geraten. Die als Lockmittel eingesetzten Schlagworte wie sichere Renditen und hohe Steuerersparnisse blieb für den Großteil der Medien- und Fimfondsanleger ein unerfüllter Traum. Anders als in d