Gemeinschaftsdiagnose 2013 – 2016: Die Teilnehmer stehen fest
Gemeinschaftsdiagnose 2013 – 2016: Die Teilnehmer stehen fest
Gemeinschaftsdiagnose 2013 – 2016: Die Teilnehmer stehen fest

Anlässlich der aktuellen Hochwassersituation erklärt der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: "Viele Menschen und insbesondere auch Unternehmen haben in Folge der dramatischen Hochwassersituation große Schäden erlitten. Ich begrüße deshalb sehr, dass die KfW mithilft, den vom Hochwasser Betroffenen rasch und unbürokratisch bei der Beseitigung der Schäden und beim Wiederaufbau zu helfen. Dazu wird die KfW ihre
Joyou AG / Schlagwort(e): Sonstiges
07.06.2013 17:14
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad-hoc Mitteilung gemäß § 15 WpHG
Joyou AG verbessert Finanzierungstruktur durch neuen Kredit
Frankfurt am Main, 07. Juni 2013. Die Joyou AG
Das
Universitäts-Kinderspital beider Basel im schweizerischen Basel und
Masimo [http://www.masimo.com/] gaben heute bekannt, dass das
Krankenhaus das allererste pädiatrische Zentrum mit mehreren
Fachabteilungen in Mitteleuropa ist, das alle Betten der
Allgemeinstation mit Masimo Patient SafetyNet(TM) ausstatten wird.
Das Fernüberwachungs- und Benachrichtigungssystem für
Krankenhausärzte kann die Patientensicherheit nachweislich erhöhen,
die Entsendung von S
Private Altersvorsorge wird verbessert
Bundesrat stimmt Steuerrechtskompromiss zu
Strukturreform im Gebührenrecht kommt
Rösler begrüßt Zustimmung der Länder zur HOAI
– Maßnahmenpaket von zunächst 100 Mio. EUR zur Abfederung von
Hochwasserschäden
– Zinsgünstige Kredite für Unternehmen, private Haushalte und
Kommunen
– Signalzins von 1%
– Refinanzierungsangebot an die Förderinstitute der betroffenen
Bundesländer
Die KfW startet ab sofort ein Paket von Sofortmaßnahmen im Umfang
von zunächst 100 Mio. EUR zu besonders günstigen Konditionen für
Unternehmen, Privathaushal
Heute hat PayPal offenbar Tausenden Nutzern eine
Gewinnzusage in Höhe von 500 Euro zugeschickt. "Ein technisches
Versehen", erklärt der Dienst auf seiner Facebook-Seite. "Ein
möglicherweise teures Versehen", meint der Kölner Medienanwalt
Christian Solmecke:
"Hier könnte eine so genannte Gewinnzusage gem. §661a BGB
vorliegen. Ob das der Fall ist, muss durch Auslegung ermittelt
werden, hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom vom 19.