Kommunale Entsorger müssen künftig Umsatzsteuer zahlen / Veolia Umweltservice begrüßt BFH-Urteil / Mehr Wettbewerb und sinkende Gebühren möglich / Nettoeffekt: 215 bis 241 Mio. EUR
Städte und Gemeinden müssen künftig genau wie
Unternehmen Umsatzsteuer zahlen, wenn sie im Wettbewerb mit Privaten
Leistungen anbieten. Das hat der Bundesfinanzhof in einem gestern
veröffentlichten Urteil entschieden (Aktenzeichen 2011 V R 41/10).
"Während das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz die kommunale
Monopolisierung stärkt, wird das Urteil zu mehr Fairness im
Wettbewerb mit öffentlich-rechtlich organisierten Entsorgern führen.
Es ist v&oum