Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu Unterhalt/Urteil/Bundesgerichtshof

Dass vier Jahrzehnte fehlender Kontakt, vom
Vater mutwillig herbeigeführt, gleichwohl noch eine Einstandspflicht
begründen, mag die Hüter der öffentlichen Kassen freuen, die sonst
für die Kosten des Heimaufenthaltes hätten aufkommen müssen.
Lebensnah ist diese Rechtsprechung nicht.

Es ist die klamme öffentliche Hand, die in Zukunft noch mehr
Entscheidungen dieser Art erzwingen wird. Der Staat ist zwar bereit,
den Ruhestand der Bundestagsabgeordne

Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu NSU/Baden-Württemberg/Abschlussbericht

Innenminister Reinhold Gall (SPD) hat einen
Bericht vorgelegt, der zwar einerseits die Hilflosigkeit der
Ermittler dokumentiert, andererseits aber das Bemühen zeigt, das auf
den Tisch zu legen, was die Behörden an Erkenntnissen sammeln
konnten. Allerdings krankt das Unterfangen daran, dass es Polizei und
Verfassungsschutz selbst sind, die sich bescheinigen, alles versucht
zu haben. Das Werk atmet den Geist der Selbstrechtfertigung. Umtriebe
wie jene der in den Ku-Klux-Klan verirrt

Stuttgarter Nachrichten: zu Elternunterhalt:

"Der Bundesgerichtshof hat ein bemerkenswert
lebensfremdes Urteil gefällt. Ob sich die nachgeordneten Gerichte
daran halten werden, wird man sehen. Manche Familienrichter sind
längst der Auffassung, dass Mütter und Väter, die sich aus der
Solidarität mit ihren Kindern verabschieden, später keine
Unterstützung erwarten können."

Pressekontakt:
Stuttgarter Nachrichten
Chef vom Dienst
Joachim Volk
Telefon: 0711 / 7205 – 7110
cvd@stn.zgs.de