Der Bundesrat hat das Gesetz zu Gentests an Embryonen beschlossen. Die Länderkammer stimmte der Möglichkeit zur Präimplantationsdiagnostik am heutigen Freitag in Berlin zu. Zuvor hatte das Gesetz im Juli den Bundestag passiert. Demnach ist es in bestimmten Fällen künftig legal diese Gentest durchzuführen. Das gilt zum Beispiel dann, wenn Paare eine Veranlagung zu schwerwiegenden Erbkrankheiten haben. Dem Gesetz zufolge muss in jedem Einzelfall eine Ethikkommission d