Die richtigen Illustrationen entscheiden über Erfolg oder Misserfolg einer Homepage, deshalb hat der Lohnsteuerhilfeverein ABER KLAR e.V. seine Internetpräsenz aufgefrischt: http://www.ihre-lohnsteuerhilfe-in-muenchen.de. Der Beratungsstellenleiter des Lohnsteuerhilfevereins Marcus Streit stellte diese heute in der Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfevereins ABER KLAR! e.V. in München vor und erläuterte die Hintergründe für die Maßnahme.
Die Expansionsstrategie desösterreichischen Marktführers für Kanzleisoftware und Anbieter von ERP-Lösungen, BMD Systemhaus GmbH, in Deutschland geht in die nächste Runde. Enge Partnerschaft mit Looks&Vogel GmbH, Ellerhoop unterzeichnet.
Ständiges Pendeln belastet nicht nur die Nerven der Berufstätigen, auch die Geldbörse wird bei den aktuellen Benzinkosten nicht geschont. Wenigstens kann jeder Arbeitnehmer in der Steuererklärung für Fahrten zur Arbeitsstätte eine Entfernungspauschale als Werbungskosten absetzen. Welche Strecken berücksichtigt werden und wie die Pauschale bemessen wird, erklärt die Steuerberaterin Monika Nadler aus Braunschweig.
Viele Eltern planen noch während ihrer Lebzeiten, Eigentum an die Kinder zu verschenken. Dann fällt die Steuerpflicht an. Schließlich erhält die beschenkte Person durch die Schenkung Vermögenswert. Wird der gesetzlich festgesetzte Freibetrag überschritten, erhebt das Finanzamt die sogenannte Schenkungsteuer. Über das Thema Schenkung informiert der erfahrene Steuerberater Gerhard Heim aus Augsburg.
Während derzeitüber 40 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland Informationsbriefe zum neuen Verfahren"Elektronische LohnSteuerabzugsMerkmale"(ELStAM) erhalten, zieht das Bundes-Finanzministerium die Notbremse: ELStAM komme, doch doch! – nur nicht wie geplant zum 01.01.2012, sondern unbestimmte Zeit später.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Benefitax GmbH in Frankfurt am Main empfiehlt Unternehmen, die ihre Produkte in Deutschland vertreiben möchten, sich gezielt auf den deutschen Markt vorzubereiten. Steuerliche und organisatorische Fallen können teuer zu stehen kommen.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Unternehmer und Privatpersonen die eine umsatzsteuerpflichtige Leistung aus dem Ausland beziehen, für die entfallene Umsatzsteuer aufkommen müssen. um rechtlichen Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden, sollten Sie daher stets auf den notwendigen Ausgleich der Umsatzsteuer achten. Steuerberaterin Monika Nadler aus Braunschweig informiert, was Sie als Leistungsempfänger zu beachten haben.
Kosten, die durch ein Erststudium oder eine erstmalige Berufsausbildung entstehen, können in der Einkommensteuer nicht als Werbungskosten oder Betriebskosten geltend gemacht werden.
Der Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig aus Mannheim informiert über die Möglichkeiten der Geltendmachung der durch ein Erststudium oder eine Berufsausbildung entstandenen Kosten.