Landtagswahl in Hessen 2018 / BARMER Hessen fordert eine Gesundheitsplanung losgelöst von kommunalen Grenzen (FOTO)

Landtagswahl in Hessen 2018 / BARMER Hessen fordert eine Gesundheitsplanung losgelöst von kommunalen Grenzen (FOTO)
 

„Patientinnen und Patienten möchten eine passgenaue, qualitativ
hochwertige und zeitnahe medizinische Versorgung. Doch um dies zu
gewährleisten, müssen wir uns von alten Zöpfen verabschieden. Das
Verharren des deutschen Gesundheitswesens in den historischen
Versorgungssektoren ambulant und stationär ist eine der größten
Schwachstellen des Systems – dicht gefolgt von kommunalen Grenzen“,
sagt Norbert Sudhoff, Landesgeschäftsführer der BARMER in Hessen bei
der Vorstellung der Gesundheitspolitischen Positionen zur Landtagwahl
im Wiesbadener PresseClub. „Veränderungen müssen sein. Das geht nicht
immer reibungslos“, betont Sudhoff. „Aber nur im gemeinsamen
Austausch gelingt es uns, gesundheitliche Versorgung zu gestalten
statt zu verwalten.“

Kommunale Grenzen aufbrechen für eine bessere Planung

Mit über 400 Kommunen, 21 Kreisen und fünf kreisfreien Städten ist
die politische Struktur in Hessen sehr kleinteilig. „Dies ist für
eine bürgernahe Politik sicher wertvoll. Für eine patienten- und
qualitätsorientierte Planung im Gesundheitsbereich macht es aber
keinen Sinn, in kommunalen Einheiten und Grenzen zu denken“, meint
der BARMER Landeschef. „Ganz im Gegenteil: Sie befördern auch Über-,
Unter- und Fehlversorgung.“

Das jetzt in der parlamentarischen Abstimmung befindliche neue
Hessische Krankenhausgesetz (HKHG) bietet eine gute Grundlage, dies
zu ändern. Er fordert deshalb die künftige Landesregierung auf, diese
Möglichkeiten konsequent zu nutzen, um die gesundheitliche Versorgung
über Grenzen von Sektoren und Gebietskörperschaften hinweg zu
organisieren.

Die bereits bestehenden Gesundheitskonferenzen stehen bei ihm
dabei ganz oben auf der Liste. „Diese Konferenzen bieten erhebliches
Potential wenn sie räumlich neu zugeschnitten werden. Sie können mit
dem speziellen Blick auf die Region, losgelöst von kommunalen
Grenzen, die Planungen für den ambulanten und stationären Sektor
übernehmen und idealerweise die Pflege mit einschließen. Wir brauchen
eine Gesundheitsversorgung, die sich den Menschen anpasst und nicht
an kommunalen Grenzen endet“, so Sudhoff. „Die Bürger haben hier
teilweise schon längst mit den Füßen abgestimmt. Die Organisation
hinkt dem Bürgerwunsch nach ausschließlicher Qualitätsorientierung
teilweise deutlich hinterher. Anpassungen sind dringender denn je.“

Notaufnahmen entlasten und Leitstellen bündeln

Volle Notaufnahmen, gestresstes Personal, ungeduldige Patienten:
So wie sich die Notfallversorgung derzeit darstellt, ist sie selbst
ein Notfall. „Eine Neuordnung ist dringend notwendig“, meint Norbert
Sudhoff und fordert u.a die schnellere Einrichtung von Portalpraxen.
Mit dieser fachlichen Symbiose können Patientinnen und Patienten auch
durch ein Triage – System passgenau in die entsprechende medizinische
Versorgung gesteuert werden. In der Notfallversorgung gibt es für
Sudhoff aber noch weiteren Handlungsbedarf: So müssen
Notfallambulanzen und Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD)
miteinander verzahnt und Rettungsdienststrukturen neu ausgerichtet
werden. „Mit den an den Kreisen und kreisfreien Städten orientierten
Leitstellen leisten wir uns in Hessen ein überdimensioniertes
System“, so Sudhoff. „Maximal drei oder vier im Land gut verteilte
und hochleistungsfähige Leitstellen sind angemessen. Das dort
eingesparte Geld kann in die medizinische Versorgung oder technische
Ausstattung der Leitstellen fließen.“

Stationäre Versorgung

Über 120 Krankenhäuser stellen derzeit die stationäre Versorgung
in Hessen sicher. „Verbunden mit dieser Zahl ist aber keine Aussage
zur Qualität dieser Häuser“, sagt Sudhoff. Die Patientinnen und
Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass das Krankenhaus
alle geforderten Qualitätsmerkmale erfüllt. Mindestmengen bei
bestimmten planbaren Eingriffen führen nachweislich zu einer besseren
Versorgung. „Entfernungen oder kommunale Grenzen spielen bei solchen
Engriffen für die Patienten keine Rolle, wenn die Qualität stimmt“,
meint Sudhoff. „Es muss nicht jeder alles machen, aber was man macht,
sollte von hoher Qualität sein“

Ein weiteres Beispiel für die Optimierung von stationären
Strukturen ist die „Frühchenversorgung“ in Perinatalzentren im
Rhein-Main-Gebiet. Mehrere Krankenhäuser bieten diese Leistung an
aber nicht alle können die Personalanforderungen erfüllen. Hier mache
für ihn eine weitere Konzentration Sinn, damit die geforderten
Qualitätsmerkmale auch im Personalbereich lückenlos erfüllt werden.
Nur so können die Patientinnen sicher sein, dass sie und die
Neugeborenen bestens versorgt werden.

Sudhoff erwartet von der neuen Landesregierung, dass alle
Instrumente genutzt werden, um die gesundheitliche Versorgung in
Hessen nicht nur sicher zu stellen, sondern auch zukunftsfähig
auszurichten. „Das ist möglich, wenn wir ambulante und stationäre
Grenzen überwinden, kommunale Grenzen außen vor lassen, gute
bestehende Systeme besser verzahnen, Qualitätsmerkmale in den Fokus
rücken und den Mut haben, auch mal auf Überflüssiges zu verzichten
und Notwendiges und Innovatives zu unterstützen“, fasst Sudhoff
abschließend zusammen.

Pressekontakt:
Brigitte Schlöter

BARMER Landesvertretung Hessen
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