Die Apotheker fordern den Gesetzgeber auf, sie
in Zukunft stärker als Leistungserbringer in die Prävention
einzubinden. Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und
Apotheker, das höchste Gremium der Apothekerschaft, stimmte einem
entsprechenden Leitantrag zu. Nachdem der Bundesrat dem
Präventionsgesetz heute nicht zugestimmt hat, wird sich die ABDA –
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände in der nächsten
Legislaturperiode dafür einsetzen, dass dem Beschluss der
Hauptversammlung Rechnung getragen wird.
„Die 21.000 öffentlichen Apotheken sind für vier Millionen
Patienten täglich die erste Anlaufstelle in Sachen Gesundheit und
damit ideale Orte für Maßnahmen zur Früherkennung von
Volkskrankheiten. Diesen hohen Stellenwert der Apotheker muss auch
der Gesetzgeber anerkennen und entsprechende rechtliche Grundlagen
schaffen“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der
Bundesapothekerkammer. „Ein Präventionsgesetz ist überfällig. Wir
fordern die kommende Regierung – unabhängig von ihrer Zusammensetzung
– auf, die aktive Rolle der Apotheker in einem Präventionsgesetz zu
berücksichtigen.“
Dass die öffentlichen Apotheken in der Prävention einen großen
Stellenwert haben, hat der Gesetzgeber im Jahr 2012 durch die
Novellierung der Apothekenbetriebsordnung bestätigt. Deren § 1a
Absatz 11 definiert die „Beratung in Gesundheits- und
Ernährungsfragen, im Bereich der Gesundheitserziehung und
-aufklärung und zu Vorsorgemaßnahmen“ als gesundheitliche
Dienstleistungen der Apotheken.
Apotheker sind für die Prävention bestens qualifiziert, u.a. durch
Fort- und Weiterbildungen in den Bereichen „Gesundheitsförderung und
Prävention“ oder „Ernährungsberatung“. Etwa 3.000 Apotheker haben
diese Weiterbildungen bislang erfolgreich absolviert. Im LeiKa – dem
Leistungskatalog der Beratungs- und Serviceangebote in Apotheken –
sind Dienstleistungen in der Prävention qualitätsgesichert
beschrieben.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter
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