„Lizenz zum Gelddrucken für die Generikabranche“: AOK warnt vor Einschränkung der Rabattverträge / Tranche VII startet im April

Die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen könnten
schon bald wieder deutlich steigen. Darauf hat die AOK hingewiesen.
Der Bundesrat stimmt am Freitag (30. März) über seine Stellungnahme
zur Novelle des Arzneimittelgesetzes ab. Darin wird die
Bundesregierung aufgefordert, Einschränkungen bei den
Arzneimittelrabattverträgen vorzunehmen und eine Befreiung vom
gesetzlichen Herstellerabschlag für Pharmaunternehmen zu erleichtern.
„Diese Forderungen entsprechen eins zu eins den Forderungen des
Lobbyverbandes der großen Generikaunternehmen“, sagte Uwe Deh,
Geschäftsführender Vorstand des AOK-Bundesverbandes, am Freitag in
Berlin. Die AOKs haben die Gesundheitsminister der Länder aufgerufen,
den Änderungswünschen nicht zustimmen.

„Wie schon im Fall der frühen Nutzenbewertung für neue Medikamente
versucht die Pharmalobby erneut, über Kungeleien im Hinterzimmer
Gesetze auszuhebeln, von denen die Versicherten in erheblichem Umfang
profitieren“, sagte Deh. Die Ausschüsse der Länderkammer habe eine
Lobbyforderung aufgegriffen, wonach Krankenkassen nach Ablauf des
Patentschutzes für ein Medikament zwei Jahre lang keinen
Rabattvertrag mit dessen Hersteller abschließen dürfen. „Das wäre
nichts anderes als eine Lizenz zum Gelddrucken für die führenden
Großen der Generikabranche“, sagte Deh.

„Es gibt kein belastbares Beispiel dafür, dass durch den
Rabattvertrag einer Krankenkasse mit dem Originalhersteller nach
Patentablauf der Generikawettbewerb behindert wurde“, erläuterte Dr.
Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg
und Chefverhandler für die bundesweiten
AOK-Arzneimittelrabattverträge. „Am Markt setzen sich die Unternehmen
durch, die das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für die
Solidargemeinschaft der GKV bieten.“

Hermann erinnerte daran, dass erst die Arzneimittelrabattverträge
den Generika-Wettbewerb im Gang gebracht hätten: „Gegen erheblichen
Widerstand hat die AOK 2007/2008 die altbekannte Oligopolstellung der
Marktführer Hexal, Ratiopharm und Stada gebrochen. Bis dahin auf dem
deutschen Markt chancenlose Pharmaunternehmen haben durch die alle
zwei Jahre neu ausgeschriebenen Rabattverträge deutliche Umsatz- und
Absatzmöglichkeiten erhalten.“

Es wäre daher nach Ansicht Hermanns völlig verfehlt, wenn der
Bundesrat jetzt Wettbewerbsbeschränkungen zu Lasten der
Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung auf den Weg
bringen würde. Es bleibe zu hoffen, dass die Bundesregierung an ihrer
erst kürzlich im Rahmen einer kleinen Anfrage geäußerten Position
festhalte, wonach sie keine Notwendigkeit für die Umsetzung
entsprechender Änderungswünsche sieht.

Neue AOK-Rabattverträge ab April

„Die AOK setzt weiter auf das Erfolgsmodell der
Arzneimittelrabattverträge“, unterstrich Hermann. Anfang April geht
die inzwischen 7. Vertragstranche an den Start. Die
Versorgungsverträge mit 34 einzelnen Pharmaunternehmen oder
Bietergemeinschaften umfassen 95 Wirkstoffe und
Wirkstoffkombinationen. Der Umsatz der AOK mit den betreffenden
Arzneimitteln lag zuletzt bei 1,9 Milliarden Euro. „Durch die neuen
und zwei noch parallel laufende Vertragstranchen erwarten wir allein
in diesem Jahr Einsparungen von bis zu einer Milliarde Euro“, sagte
Hermann.

2011 haben die gesetzlichen Krankenkassen durch Rabattverträge
insgesamt knapp 1,6 Milliarden Euro gespart (AOK: 683 Millionen).
Inzwischen schließen alle gesetzlichen Krankenkassen – allein oder
im Verbund – Versorgungsverträge für Generika ab. „Die Rabattverträge
sind das einzige Instrument, mit dem eine Krankenkasse ihre Ausgaben
für Medikamente individuell, flexibel und effektiv steuern kann“, so
Hermann.

Mehr Informationen zu den AOK-Arzneimittelrabattverträgen und eine
Übersicht der laufenden Verträge finden Sie online:
http://www.aok-bv.de/politik/wettbewerb/index_02091.html

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Udo Barske
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E-Mail: udo.barske@bv.aok.de

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