OLG Hamburg gibt Musterklage beim MPC Sachwert-Rendite Fonds Indien I GmbH& Co. KG statt

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat durch
Musterentscheid nach dem
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz(KapMuG) vom 21. Dezember 2018 –
13 Kap 3/15 – festgestellt, dass der Prospekt für die Beteiligung an
der MPC Sachwert Rendite-Fonds Indien I GmbH & Co. KG fehlerhaft bzw.
unvollständig ist. Der 13. Zivilsenat bejahte die Fehlerhaftigkeit
des Prospekts hinsichtlich von vier wesentlichen Punkten.

„Das KapMuG-Verfahren ist definitiv das erste Verfahren in
Hamburg, das erstinstanzlich von Anlegerseite gewonnen wurde“, sagt
der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte. „Der
positive Beschluss stellt einen großen Erfolg für den Anlegerschutz
und insbesondere für die betroffenen Anleger dar“, so Hahn weiter.
„Nach unserer Kenntnis handelt es vorliegend auch in Deutschland um
das erste KapMuG-Verfahren bezüglich eines geschlossenen Fonds, das
in erster Instanz gewonnen wurde“, so Hahn abschließend.

An dem im Juni 2007 aufgelegten Fonds haben sich ca. 3.000 Anleger
mit den Gattungen A und B beteiligt. Verklagt wurden die
Gründungsgesellschafter, die MPC Investment GmbH und die TVP
Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH. HAHN Rechtsanwälte, das
die Musterklage führt, vertritt insgesamt etwa 450 Gesellschafter des
Fonds. Ohne Geltendmachung von Schadensersatz würden die Anleger der
Gattung A auf Verlusten von mehr 80 % ihrer Beteiligung sitzen
bleiben. Der Musterentscheid ist noch nicht rechtskräftig geworden;
gegen ihn können die Beteiligten noch Rechtsbeschwerde beim
Bundesgerichtshof einlegen.

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