Das am Freitag verabschiedete Gesetz zur Stärkung
des Pflegepersonals (PpSG, Pflegepersonalstärkungsgesetz) soll den
Arbeitsalltag der Pflegekräfte in Deutschland verbessern. „Die
evangelischen Krankenhäuser befürworten die Stärkung der Pflege im
Krankenhaus. Da es eine grundsätzliche Änderung des Systems ist,
plädieren wir dafür, dass die Auskopplung der Pflegepersonalkosten
aus den Fallpauschalen konsequent zu Ende gedacht wird. Die
entstehenden Problemzonen für die Krankenhäuser müssen noch vor der
Umsetzung 2020 angegangen werden“, mahnt Christoph Radbruch,
Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes e.V.
(DEKV).
Pflege ist mehr als nur „Pflege am Bett“ – Pflege ist ein
komplexer Prozess
In der Umsetzung des Pflegepersonalstärkungsgesetzes muss
sichergestellt sein, dass alle in der pflegerischen Versorgung
tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pflegebudget
berücksichtigt werden. Gerade solche, die ausgebildete Pflegekräfte
entlasten. Auch muss es möglich sein, bei kurzzeitigen,
krankheitsbedingten Personalengpässen die Leasing- und Honorarkräfte
über das Pflegebudget vollständig zu finanzieren. „Es darf nicht
sein, dass das Pflegepersonal durch fachfremde Aufgaben, wie
beispielsweise Reinigungstätigkeiten, an einer gewissenhaften Pflege
gehindert wird“, so der DEKV-Vorsitzende.
„Wir sehen das Gesetz als wichtigen Teilschritt zur Stärkung der
Pflege im Krankenhaus. Die Details müssen aber unbedingt so
ausgearbeitet werden, dass die Krankenhausträger nicht indirekt
stärker belastet werden. Aus Sicht der evangelischen Krankenhäuser
darf es aber nicht nur um kostentechnische Details gehen. Wir
brauchen parallel einen gesamtgesellschaftlichen Diskurs zur
zentralen Frage: Was umfasst patientenzentrierte Pflege und
Versorgung?“, resümiert Christoph Radbruch.
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