Rabattvertragsmarkt prüfen: BPI begrüßt Forderung der Gesundheitsministerkonferenz

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn soll die
Rabattverträge prüfen. Das hat die heutige
Gesundheitsministerkonferenz (GMK) beschlossen. Der Bundesverband der
Pharmazeutischen Industrie begrüßt das Gesuch an das Ministerium.
Dazu BPI-Vorstandsvorsitzender Dr. Martin Zentgraf: „Der Gesetzgeber
hat sich die Themen Lieferengpässe und Versorgungssicherheit auf die
Fahne geschrieben. Die Länder haben erkannt, dass hierfür der
Rabattvertragsmarkt reformiert werden muss.“

Dass Kostendämpfung kein Allheilmittel für eine zukunftssichere
Gesundheitsversorgung ist, wird immer mehr bewusst. Denn trotz
vielfältiger Maßnahmen in den vergangenen Jahren sind Lieferengpässe
weiterhin ein Problem. Die Gesundheitsministerkonferenz hat daher das
BMG gebeten, die Notwendigkeit gesetzlicher Änderungen oder anderer
Maßnahmen zu prüfen. Die Länder haben den Preisdruck und die
Rabattverträge der Kassen als klare Mitursachen für Lieferengpässe
ausgemacht.

Der BPI fordert seit langem eine grundlegende Reform der
Rabattvertragspraxis zwischen Krankenkassen und Pharmaunternehmen.
Den Vorschlag der Industrie im Pharmadialog,
Rabattvertragsausschreibungen jenseits der Impfstoffe verpflichtend
an mindestens drei Bieter zur vergeben, hat die Politik leider bisher
nicht aufgegriffen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. „Darüber
hinaus muss der Gesetzgeber auch bei den Ausschreibungen für
Impfstoffe nochmal nachjustieren. So lange es selbst bei Verbot von
Rabattausschreibungen möglich ist, mit vermeintlich cleveren
Vertragskonstruktionen eine Situation herzustellen, die der von
Rabattverträgen entspricht, wird der Wunsch des Gesetzgebers
übergangen“, so Dr. Martin Zentgraf.

Grundsätzlich wäre das Risiko für Lieferengpässe geringer, wenn es
erst Ausschreibungen für Arzneimittel geben darf, wenn mindestens
vier Anbietern im Markt sind und zudem die Krankenkassen an
mindestens drei Anbieter Zuschläge erteilen müssen, von denen
mindestens einer den Standort seiner Produktionsstätte in der EU
nachweisen muss. Die gefährliche Abhängigkeit von Fernost oder
Ausfällen durch Probleme bei einem Exklusivanbieter würden dadurch
reduziert werden.

Alle Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz sind ab Morgen
abrufbar unter www.gmkonline.de.

Ihre Ansprechpartnerin:
Julia Richter, Tel. 030/27909-131, jrichter@bpi.de

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