Die Ziele des Gesetzes zur Reform der Struktur der
Krankenhausversorgung (KHSG) begrüßen die Betriebskrankenkassen –
schließlich geht es um ein Drittel der Ausgaben gesetzlicher
Krankenkassen (68,5 Mrd. Euro im Jahr 2014).
Leider bleiben jedoch bislang viele Ansätze des Referentenentwurfs
hinter den Erwartungen für eine zukunftsfeste Krankenhausplanung
zurück. So ist die unzureichende Investitionsförderung der Länder
nicht hinreichend geklärt. Im aktuellen Entwurf wurde für die
Bundesländer lediglich festgelegt, dass sie nicht ihre Investitionen
noch weiter herunterfahren sollen, sondern mindestens die bisherige
durchschnittliche Höhe der Investitionsförderung beizubehalten haben.
Dazu Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes: „Allen
Beteiligten ist klar, dass ein –weiter so– nicht funktioniert. Vielen
Krankenhäusern fehlen dringend notwendige Investitionen. Die dafür
zuständigen Länder wiederum verweisen gern auf die Krankenkassen. Die
Kliniken brauchen jedoch ebenso wie die Kassen Planungssicherheit.“
Flexible Verträge in den Regionen
Seit Beginn der Diskussion zu Qualitätsverträgen haben sich die
Betriebskrankenkassen für die Möglichkeit ausgesprochen, Verträge
gemeinsam und kassenindividuell abschließen zu können. Gerade in
Regionen mit unzureichender Versorgungslage brauchen die
Vertragspartner künftig mehr Freiraum für individuelle,
maßgeschneiderte Modelle guter Patientenversorgung. Die
Betriebskrankenkassen begrüßen es ausdrücklich, dass bei der
Ausgestaltung der Qualitätsverträge auch die Belange von mittelgroßen
und kleinen Krankenkassen Rechnung getragen wird: auch
Zusammenschlüssen von Krankenkassen wird es generell möglich sein,
Verträge zu schließen. Die von den Betriebskrankenkassen geforderte
Anti-Diskriminierungsklausel stellt zudem sicher, dass die
Vertragsfreiheit der Kassen nicht eingeschränkt wird.
Unverzichtbar: Definierte Qualitätsstandards für Kliniken
Das BKK System setzt sich für eine bundesweit einheitliche
Regelung ein, damit über das gesamte Bundesgebiet eine gute Qualität
der Patientenversorgung ermöglicht wird.
„Definierte Mindest-Standards bei Struktur- und Prozessqualität
stellen eine in der Qualität gleichmäßig gute Versorgung der
Patienten sicher. Diese Standards dürfen nicht mit Abschlägen
sanktioniert oder mit Zuschlägen belohnt werden. Der
Referentenentwurf lässt momentan den Eindruck entstehen, dass
Krankenhäuser an schlechter Qualität auch noch –verdienen– – hier
muss nachgebessert werden. Krankenhausbehandlungen, die vorgegebene
Standards hinsichtlich der Strukturen und Prozesse nicht erfüllen,
dürfen künftig nicht mehr von Krankenkassen bezahlt werden. Werden
die Standards immer wieder unterschritten, muss dies letztlich zu
einem Ausschluss aus der Krankenhausplanung führen. Dauerhaft
schlechte Krankenhäuser müssen vom Markt, denn sie sind ein
Sicherheitsrisiko für die Patienten. Zu- und Abschläge sind für die
Betriebskrankenkassen nur im Bereich der Ergebnisqualität denkbar.
Hier haben wir den Vorschlag für ein Umverteilungsmodell
unterbreitet, das Anreize zur Qualitätssteigerung setzt „, so Franz
Knieps.
Strukturfonds: Anstoß zur Umstrukturierung?
Es ist sinnvoll, einen Strukturfonds vorzusehen, denn auch der
Abbau von Überkapazitäten kostet Geld. Nur so könnte eine
Konzentration von qualitativ hochwertigen stationären
Versorgungsangeboten gelingen sowie die Umwandlung von Krankenhäusern
in nicht akutstationäre Versorgungsformen wie Pflegeheime oder MVZ
gefördert werden. Der geplante Zeitraum von drei Jahren könnte
allerdings zu kurz gegriffen sein, geht es doch darum, eine in
Jahrzehnten gewachsene Krankenhauslandschaft neu zu planen. Die
Förderanträge für die Mittel aus dem Strukturfonds sollten
sinnvollerweise direkt von den Krankenhausträgern und nicht wie
bisher vorgesehen vom Bundesland gestellt werden.
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