
– VPI verweist auf Musterantwortschreiben des Deutschen Städte- und Gemeindebundes
– Bestehende Rechtslage setzt auf Gefahrenabwehr und Verantwortung der BürgerInnen
Der Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) begrüßt die differenzierte Einordnung kommunaler Spitzenverbände zur Debatte um Feuerwerksverbotszonen an Silvester. Die vorliegenden kommunalen Einschätzungen zeigen aus Sicht des VPI deutlich: Das geltende Recht erlaubt gezielte, örtlich begründete Maßnahmen – es verpflichtet Kommunen aber nicht zu pauschalen oder flächendeckenden Feuerwerksverboten.
„Silvesterfeuerwerk ist in Deutschland klar geregelt. Wer volljährig ist, darf Feuerwerk der Kategorie F2 am 31. Dezember und 1. Januar verwenden – aber nur verantwortungsvoll, mit zugelassenen Produkten und unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben“, sagt Thomas Schreiber, VPI-Vorsitzender. „Genau diese Balance aus Freiheit, Verantwortung und gezielter Gefahrenabwehr darf nicht durch Symbolpolitik ersetzt werden.“
Nach der geltenden Rechtslage bestehen bereits klare Schutzvorgaben. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände verboten. Darüber hinaus können Kommunen nach § 24 Abs. 2 der 1. SprengV in der Nähe besonders brandempfindlicher Gebäude oder Anlagen sowie für Kategorie-F2-Artikel mit ausschließlicher Knallwirkung in dicht besiedelten Bereichen weitere Beschränkungen anordnen, wenn die örtliche Situation dies rechtfertigt.
„Die Rechtsinstrumente sind vorhanden. Entscheidend ist, sie gezielt, verhältnismäßig und vollziehbar einzusetzen“, so VPI-Vorstand Richard Eickel. „Ein flächendeckender Verbotsansatz verlagert Verantwortung nicht nur einseitig auf die Kommunen, sondern kann in der Praxis auch zu mehr Vollzugslast, mehr Streit und mehr Ausweichbewegungen in illegale Pyrotechnik führen.“
Ein Musterantwortschreiben für alle Fälle
Der VPI empfiehlt Städten und Gemeinden, bei Bürgeranträgen zu Feuerwerksverbotszonen das Musterantwortschreiben des Deutschen Städte- und Gemeindebundes als Orientierung heranzuziehen.
Das Schreiben bietet eine rechtlich differenzierte Grundlage für den Umgang mit entsprechenden Anträgen und macht deutlich, dass Kommunen eine individuelle Prüfung der örtlichen Situation vornehmen sollen. Maßgeblich sind konkrete Gefahrenlagen, bekannte Einsatzschwerpunkte, Hinweise von Feuerwehr, Brandschutzdienststellen und Eigentümern besonders gefährdeter Objekte sowie die Frage, welche Maßnahmen verhältnismäßig und tatsächlich kontrollierbar sind. Das Musterantwortschreiben ist abrufbar unter:
https://www.staedteverband-sh.de/wp-content/uploads/219-2025-01.pdf
Zugleich betont der VPI die Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Erlaubtes Silvesterfeuerwerk entbindet niemanden von Sorgfalt und Rücksichtnahme. Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nur zugelassenes, CE-gekennzeichnetes Feuerwerk verwenden, müssen Gebrauchsanweisungen, Altersgrenzen und Abbrennzeiten einhalten, ausreichenden Abstand zu Menschen, Gebäuden und besonders sensiblen Einrichtungen wahren und dürfen Feuerwerk nicht aus Menschenmengen heraus oder unter Alkoholeinfluss sorglos zünden. Wer gegen diese Regeln verstößt, riskiert ordnungsrechtliche, strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen.
„Sicherheit entsteht nicht durch immer neue Verbotsforderungen, sondern durch klare Regeln, gute Aufklärung und konsequenten Vollzug“, sagt VPI-Vorstand Michael Kandler. „Wir unterstützen Kommunen ausdrücklich dabei, Bürgerinnen und Bürger vor Silvester verständlich über bestehende Verbote, sichere Verwendung und die Gefahren illegaler Pyrotechnik zu informieren.“ Aus Sicht des VPI sollte die politische und öffentliche Debatte stärker zwischen legalem, geprüftem Silvesterfeuerwerk und illegaler Pyrotechnik unterscheiden. Gerade illegale Knallkörper, selbst importierte Produkte, Alkohol und unsachgemäßer Umgang seien die zentralen Risiken, die konsequent adressiert werden müssten.
Zum Verband I
Der Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) ist der Zusammenschluss von 23 (teils assoziierten) Mitgliedsunternehmen aus Deutschland. Der VPI betreut Hersteller von Silvester-, Groß- und Bühnenfeuerwerken sowie Hersteller von pyrotechnischer Munition aus dem gesamten Bundesgebiet.
Pressekontakt:
Klaus Gotzen – Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) – An der Pönt 48, 40885 Ratingen – Telefon: 02102 / 186 200, E-Mail: info@feuerwerk-vpi.de
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