
Selbstständig arbeiten heißt, vieles in die eigene Hand zu nehmen – auch die finanzielle Absicherung fürs Alter. Ab 2027 gibt es dabei neue Möglichkeiten: Viele Selbstständige können die neue staatlich geförderte private Altersvorsorge nutzen, wenn sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder eine jährliche Steuererklärung abgeben. Damit stehen ihnen staatliche Zulagen und mögliche Steuervorteile für den Vermögensaufbau offen – unter anderem mit dem neuen Altersvorsorgedepot.
Aufträge gewinnen, Kunden betreuen, Rechnungen schreiben: Gerade in den ersten Jahren einer Selbstständigkeit steht das eigene Geschäft im Mittelpunkt. Der Ruhestand scheint noch weit entfernt. Doch anders als viele Angestellte müssen Selbstständige ihre finanzielle Absicherung fürs Alter zu einem großen Teil selbst organisieren. „Wer sich selbstständig macht, muss an viele Dinge gleichzeitig denken. Das nächste Projekt steht immer im Vordergrund, die eigene Altersvorsorge wird schnell auf später verschoben“, sagt Christian Kaiser, Produktmanager bei der R+V. „Dabei lohnt es sich, möglichst früh eine Vorsorgestrategie aufzubauen, die zur eigenen beruflichen und finanziellen Situation passt.“
Mehr Selbstständige können Förderung nutzen
Die staatlich geförderte private Altersvorsorge bezieht ab 2027 Selbstständige stärker ein. Die bisherige Riester-Förderung stand nur wenigen Selbstständigen offen. Künftig können grundsätzlich alle selbstständig Erwerbstätigen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit gefördert werden, wenn sie ihre Steuererklärung für das Beitragsjahr abgegeben haben.
Förderberechtigte Selbstständige können damit stärker auch staatliche Zulagen für ihre eigene private Altersvorsorge einsetzen. Die Grundzulage richtet sich dabei nach dem Eigenbeitrag. Maximal gibt es 540 Euro Grundzulage pro Jahr – bei eigenen Einzahlungen in Höhe von 1.800 Euro. Je nach persönlicher Situation können Kinderzulagen und steuerliche Vorteile hinzukommen.
Vorsorgen auch bei schwankenden Einnahmen
Volle Auftragsbücher in einem Jahr, größere Durststrecken und Investitionsbedarf im nächsten: Bei Selbstständigen sind Einkommen und finanzielle Spielräume häufig weniger konstant als bei Angestellten. Die Altersvorsorge sollte deshalb zur jeweiligen Situation passen. Vorteil der neuen geförderten Altersvorsorge: In wirtschaftlich guten Jahren kann mehr eingezahlt werden, in schwächeren Jahren entsprechend weniger. Die Förderung beginnt bereits bei einem Mindestbeitrag von 120 Euro im Jahr – und mit höheren Einzahlungen steigt auch die Grundzulage. So lässt sich die Vorsorge an die Entwicklung der Selbstständigkeit anpassen. „Die Altersvorsorge sollte genauso selbstverständlich Teil der Finanzplanung sein wie Investitionen, Rücklagen oder laufende Betriebskosten“, sagt R+V-Experte Christian Kaiser. „Wer früh beginnt, gibt dem angesparten Kapital mehr Zeit, sich zu entwickeln.“
Neue Möglichkeiten für den Vermögensaufbau
Mit den neuen Vorsorgelösungen kommt ein weiterer Baustein hinzu. Das Geld kann unter anderem in geeignete ETFs und Investmentfonds investiert werden. Damit können Selbstständige stärker an den langfristigen Chancen des Kapitalmarkts teilhaben. Gleichzeitig gilt: Kapitalmarktanlagen unterliegen Wertschwankungen, Verluste sind möglich. Welche Lösung am besten passt, hängt unter anderem von der persönlichen Risikobereitschaft, dem Alter, der finanziellen Situation und der bereits vorhandenen Altersvorsorge ab.
So nutzen Selbstständige die neuen Möglichkeiten der staatlichen Förderung:
– Sicherheit oder Chancen am Kapitalmarkt: Künftig kann bei der staatlich geförderten Altersvorsorge aus verschiedenen Möglichkeiten gewählt werden. Bei Altersvorsorgeverträgen mit Garantie ist zugesichert, dass zu Beginn der Auszahlungsphase 80 Prozent der eingezahlten Beiträge und Zulagen für die Leistung zur Verfügung stehen. Beim Altersvorsorgedepot gibt es diese Garantie nicht – dafür kann das Geld stärker am Kapitalmarkt angelegt werden: beispielsweise in Fonds, ETFs und andere Wertpapiere. Für Anleger mit wenig Kapitalmarkterfahrung gibt es außerdem ein Standard-Altersvorsorgedepot mit genau zwei ETFs und gesetzlich begrenzten Effektivkosten von maximal 1,0 Prozent.
– Bis zu 540 Euro Grundzulage im Jahr: Der Staat unterstützt die private Altersvorsorge mit Zulagen zusätzlich zu den eigenen Einzahlungen. Dafür müssen die Voraussetzungen für die Zulageberechtigung erfüllt sein. Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr gibt es 50 Prozent Förderung, auf darüber hinausgehende Beiträge bis zu 1.800 Euro weitere 25 Prozent. Bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro sind damit bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr möglich.
– Beiträge an die Einnahmen anpassen: Mindestens 120 Euro Eigenbeitrag im Jahr sind nötig, um eine Grundzulage zu erhalten. Wer mehr einzahlt, erhält entsprechend mehr Förderung – bis zum maximal geförderten Eigenbeitrag von 1.800 Euro pro Jahr. Das kann Selbstständigen mit schwankenden Einnahmen zusätzliche Flexibilität geben.
– Langfristiger Vermögensaufbau: Erträge fließen direkt in den Vertrag und erhöhen das gebildete Kapital, also den Gesamtwert des angelegten Vermögens. So kann über die Jahre hinweg ein beachtlicher Zinseszinseffekt entstehen.
– Mögliche Steuervorteile: Eigenbeiträge bis zu 1.800 Euro pro Jahr können zusammen mit den staatlichen Zulagen im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Dabei folgt das Altersvorsorgedepot dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Einzahlungen sind steuerlich begünstigt – spätere Auszahlungen sind einkommensteuerpflichtig.
– Für die Zeit nach dem Erwerbsleben vorgesehen: Das angesparte Vermögen ist für den Ruhestand vorgesehen, wird also frühestens ab dem 65. Geburtstag und spätestens vor dem 70. Geburtstag als regelmäßige Leistung ausgezahlt. Teilauszahlung möglich: Bei Beginn der Auszahlphase kann man sich bis zu 30 Prozent des dann gebildeten Kapitals auszahlen lassen.
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