Gesetze für konsequente Bekämpfung der
Afrikanischen Schweinepest beschlossen
Am heutigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag Änderungen des
Tiergesundheitsgesetzes und des Bundesjagdgesetzes beschlossen. Dazu
erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung und
Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, und
der zuständige Berichterstatter Hermann Färber:
Albert Stegemann: „Heute haben wir die rechtlichen Grundlagen
geschaffen, um im Fall eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest
konsequent agieren zu können. Damit ergänzen wir nochmals die schon
bestehenden Maßnahmen zur Tierseuchen-Prävention, wie Krisenübungen
und Informationskampagnen etwa an Autobahnen. Die zuständigen
Behörden erhalten so einen Instrumentenkasten, um bei einem Ausbruch
der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen schnell, entschieden
und koordiniert einzugreifen.“
Hermann Färber: „Auch wenn die Afrikanische Schweinepest als
Tierseuche für Menschen gänzlich unbedenklich ist, stellt sie eine
große Gefahr für die einheimischen Wildschweine und Hausschweine dar.
Eine Einschleppung der Seuche muss verhindert werden. Die aktuellen
Ausbrüche in Belgien zeigen uns deutlich, wie wichtig es für Bund und
Länder ist vorbereitet zu sein. Im Ernstfall muss es möglich sein,
schnelle Maßnahmen zu ergreifen wie verstärkte Bejagung von
Wildschweinen, die Suche nach verendeten Tieren oder ein Ernteverbot.
Gleichzeitig müssen die Interessen der betroffenen Landwirte und
Jäger berücksichtigt werden. Mit dem heutigen Beschluss stellen wir
dies sicher.“
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