Gesetze für konsequente Bekämpfung der 
Afrikanischen Schweinepest beschlossen
   Am heutigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag Änderungen des 
Tiergesundheitsgesetzes und des Bundesjagdgesetzes beschlossen. Dazu 
erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung und 
Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, und 
der zuständige Berichterstatter Hermann Färber:
   Albert Stegemann: „Heute haben wir die rechtlichen Grundlagen 
geschaffen, um im Fall eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest
konsequent agieren zu können. Damit ergänzen wir nochmals die schon 
bestehenden Maßnahmen zur Tierseuchen-Prävention, wie Krisenübungen 
und Informationskampagnen etwa an Autobahnen. Die zuständigen 
Behörden erhalten so einen Instrumentenkasten, um bei einem Ausbruch 
der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen schnell, entschieden
und koordiniert einzugreifen.“
   Hermann Färber: „Auch wenn die Afrikanische Schweinepest als 
Tierseuche für Menschen gänzlich unbedenklich ist, stellt sie eine 
große Gefahr für die einheimischen Wildschweine und Hausschweine dar.
Eine Einschleppung der Seuche muss verhindert werden. Die aktuellen 
Ausbrüche in Belgien zeigen uns deutlich, wie wichtig es für Bund und
Länder ist vorbereitet zu sein. Im Ernstfall muss es möglich sein, 
schnelle Maßnahmen zu ergreifen wie verstärkte Bejagung von 
Wildschweinen, die Suche nach verendeten Tieren oder ein Ernteverbot.
Gleichzeitig müssen die Interessen der betroffenen Landwirte und 
Jäger berücksichtigt werden. Mit dem heutigen Beschluss stellen wir 
dies sicher.“
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