Fristlose Kündigung – Arbeitgeber darf Browserverlauf des Arbeitnehmers verwerten (Teil 2)

Fristlose Kündigung – Arbeitgeber darf Browserverlauf des Arbeitnehmers verwerten (Teil 2)

Privates Surfen während der Arbeitszeit als Grund für eine fristlose Kündigung

Das Landesarbeitsgericht hat die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen privaten Surfens während der Arbeitszeit trotz sechzehnjähriger beanstandungsfreier Tätigkeit ohne vorherige Abmahnung für zulässig erachtet. Dies, obwohl das Landesarbeitsgericht zugunsten des Arbeitnehmers Arglosigkeit unterstellte. Ich hatte zu dieser Problematik bereits eine kritische Anmerk

WAZ: Berechtigte Sorgen der Stahlkocher – Kommentar von Stefan Schulte zu Thyssen-Krupp

Die Verhandlung einer Stahl-Ehe verträgt keine allzu
breite Öffentlichkeit. Insofern ist es verständlich, wenn
Thyssen-Krupp immer nur soviel einräumt, wie ohnehin bereits
durchgesickert ist. Doch das ist nirgends schwieriger und heikler als
in einem montanmitbestimmten Unternehmen. Die Betriebsräte machen
sich berechtigte Sorgen um Arbeitsplätze und Standorte, und je länger
sie außen vor gehalten werden, desto wütender dürften ihre Reaktione