Von A wie Abfindung bis Z wie Zeugnis: Das Online-Lexikon zum Arbeitsrecht auf der Website von Sonja Reiff, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht aus Frankfurt, erklärt wichtige Begriffe und bietet erste Orientierung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Zum vierten Mal gehört der Allergiespezialist ALK zu Deutschlands besten Arbeitgebern. Im Rahmen einer Benchmark-Studie des Great Place to Work-Institutes werden jährlich die attraktivsten Arbeitgeber ermittelt. Auch im Jahr 2013 wurde ALK wieder unter den Top 100 Arbeitgebern mit Platz 41 prämiert. "Es ist ein tolles Gefühl, sagen zu können: Wir sind ein Great Place to Work!" sagt ALK-Geschäftsführerin Dr. Flora Beiche-Schol
Häufig bedankt sich der Arbeitgeber in einem Arbeitszeugnis für die vom Arbeitnehmer geleistete Arbeit und wünscht ihm alles Gute für die Zukunft. Vielfach gehen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wie selbstverständlich davon aus, dass der Arbeitgeber zu einer solchen „Dankes- und Wunschformel“ auch verpflichtet sei. Dem ist aber nicht so, wie das Bundesarbeitsgericht nun in einem aktuellen Urteil vom 11.12.2012 (AZ: 9 AZR 227/11) entschieden hat.
Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem jüngst veröffentlichten Urteil vom 21.08.2012 (AZ: 3 AZR 698/10) die inhaltlichen Anforderungen für sogenannte „Rückzahlungsklauseln“ drastisch verschärft. Die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bislang getroffenen Fortbildungsvereinbarungen dürften danach heute überwiegend unwirksam sein. Einen Bestandsschutz gibt es insoweit nicht.
Als –Blog für eine intelligente und nachhaltige Beschäftigung von erfahrenen Kräften in Deutschland und Österreich– charakterisiert der Trainer und Berater Rolf Dindorf sein Weblog –Generation Silberhaar–.
Seit Dezember 2012 finden sich auf http://www.generation-silberhaar.de Berichte über neue Studien, interessante Bücher, ungewöhnliche Erfahrungen und innovative Gedanken rund um die Generation 50+.
Führungskräfte und Personalverantwortliche er