Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt, Berlin
Nach Ablauf der Wartezeit nach § 4 BUrlG hat ein Arbeitnehmer einen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch pro Jahr von 24 Werktagen, bezogen auf eine 6-Tage-Woche. Bei der Gewährung des Urlaubes sind zeitlich die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Was aber, wenn sich der Arbeitgeber weigert, Urlaub zu gewähren?
Von A wie Abfindung bis Z wie Zeugnis: Das Online-Lexikon zum Arbeitsrecht auf der Website von Sonja Reiff, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht aus Frankfurt, erklärt wichtige Begriffe und bietet erste Orientierung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Zum vierten Mal gehört der Allergiespezialist ALK zu Deutschlands besten Arbeitgebern. Im Rahmen einer Benchmark-Studie des Great Place to Work-Institutes werden jährlich die attraktivsten Arbeitgeber ermittelt. Auch im Jahr 2013 wurde ALK wieder unter den Top 100 Arbeitgebern mit Platz 41 prämiert. "Es ist ein tolles Gefühl, sagen zu können: Wir sind ein Great Place to Work!" sagt ALK-Geschäftsführerin Dr. Flora Beiche-Schol
Häufig bedankt sich der Arbeitgeber in einem Arbeitszeugnis für die vom Arbeitnehmer geleistete Arbeit und wünscht ihm alles Gute für die Zukunft. Vielfach gehen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wie selbstverständlich davon aus, dass der Arbeitgeber zu einer solchen „Dankes- und Wunschformel“ auch verpflichtet sei. Dem ist aber nicht so, wie das Bundesarbeitsgericht nun in einem aktuellen Urteil vom 11.12.2012 (AZ: 9 AZR 227/11) entschieden hat.