Hochsensible punkten lösungsorientiert

Ein Film holt diese Multitalente aus ihrem unverdienten Schattendasein

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Autor Thilo Baum im Radioüber entscheidende Kompetenzen im Arbeitsleben

Steuerberater Thomas Siese ist im Prüfungsausschuss zum zertifizierten Vergütungsexperten

Von A wie Abfindung bis Z wie Zeugnis: Das Online-Lexikon zum Arbeitsrecht auf der Website von Sonja Reiff, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht aus Frankfurt, erklärt wichtige Begriffe und bietet erste Orientierung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Hamburg, den 26.04.2013
Zum vierten Mal gehört der Allergiespezialist ALK zu Deutschlands besten Arbeitgebern. Im Rahmen einer Benchmark-Studie des Great Place to Work-Institutes werden jährlich die attraktivsten Arbeitgeber ermittelt. Auch im Jahr 2013 wurde ALK wieder unter den Top 100 Arbeitgebern mit Platz 41 prämiert. "Es ist ein tolles Gefühl, sagen zu können: Wir sind ein Great Place to Work!" sagt ALK-Geschäftsführerin Dr. Flora Beiche-Schol
ARAG Verbraucher-InformationDüsseldorf, 23.04.2013
Fachtagung"Innovationsfähigkeit im demografischen Wandel"-Frühbucherrabatt bei Anmeldung bis zum 19. April
Häufig bedankt sich der Arbeitgeber in einem Arbeitszeugnis für die vom Arbeitnehmer geleistete Arbeit und wünscht ihm alles Gute für die Zukunft. Vielfach gehen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wie selbstverständlich davon aus, dass der Arbeitgeber zu einer solchen „Dankes- und Wunschformel“ auch verpflichtet sei. Dem ist aber nicht so, wie das Bundesarbeitsgericht nun in einem aktuellen Urteil vom 11.12.2012 (AZ: 9 AZR 227/11) entschieden hat.
Kooperation im Stellenmarkt als Win-Win-Situation für beide Portale.
(Wien, 21. März 2013 / StepStone Österreich GmbH)
Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem jüngst veröffentlichten Urteil vom 21.08.2012 (AZ: 3 AZR 698/10) die inhaltlichen Anforderungen für sogenannte „Rückzahlungsklauseln“ drastisch verschärft. Die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bislang getroffenen Fortbildungsvereinbarungen dürften danach heute überwiegend unwirksam sein. Einen Bestandsschutz gibt es insoweit nicht.