Alles was Sie über die außerordentliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses wissen müssen“. 10 Fragen und Antworten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
westendLaw Rechtsanwälte, Frankfurt am Main, haben einen kostenlosen Ratgeber zur außerordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses veröffentlicht:
westendLaw Rechtsanwälte, Frankfurt am Main, haben einen neuen kostenlosen Ratgeber zur Abberufung und Kündigung des GmbH-Geschäftsführers veröffentlicht. Dieser beinhaltet wichtige Informationen für GmbH-Gesellschafter und GmbH-Geschäftsführer.
Mutterschutz ist Arbeitnehmerschutz. Im Arbeitsverhältnis stehende schwangere und stillende Frauen sowie ihre Kinder sind vor Gefahren, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz und vor finanziellen Nachteilen geschützt. Gleichzeitig genießen sie temporär einen besonderen Kündigungsschutz. Im Umkehrschluss bringt der Mutterschutz für den Arbeitgeber eine Reihe von Verpflichtungen mit sich. Nach der Geburt haben die Eltern dann die Mögli
Unmittelbar vor Bekanntgabe des Vorschlags der Europäischen Kommission zum EU-Haushalt für den Zeitraum 2014 bis 2020 hat die EU-Abgeordnete Inge Gräßle eine Reform des so genannten Personalstatuts für die rund 50.000 Brüsseler Beamten gefordert. Das Personalstatut ist Teil des neuen Haushalts-Vorschlags. Gräßle, die auch Mitglied im Haushaltskontrollausschuss des EU-Parlaments ist, sagte der Zeitung "Die Welt" (Mittwochausgabe): "Die EU m
Die Zeitschrift "Personalmagazin" aus der Haufe
Gruppe hat erstmals ein Kanzleikompendium zum Arbeitsrecht
zusammengestellt, in dem führende Kanzleien zum Arbeitsrecht
dargestellt sind. Es richtet sich an Unternehmen, die häufig auf
arbeitsrechtliche Unterstützung angewiesen sind. Das sind heutzutage
immer mehr.
Das "Personalmagazin", die meistverkaufte Zeitschrift für
Personalfachleute, hat sich intensiv mit dem Anwaltsmarkt
beschäftigt. &
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:
Der Deutsche Bundestag hat am 09. Juni 2011 das
Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen, das überwiegend aber
erst ab 2012 gilt. Es soll das Besteuerungsverfahren vor allem bei
der Finanzverwaltung vereinfachen und modernisieren. Für Arbeitnehmer
und Familien sind die folgenden fünf Änderungen besonders bedeutsam:
Ein Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist für den Arbeitgeber eine interessante Alternative zum Ausspruch einer Kündigung. Er riskiert keine Überprüfung der Kündigungsgründe durch das Arbeitsgericht und muss auch keine Kündigungsfristen beachten. Auch auf den besonderen Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder, schwerbehinderte Menschen, Eltern in Elternzeit, pflegende Angehörige oder Schwangere muss er keine Rücksic