Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin: Vorsicht bei Abfindungszahlungen im Rahmen eines Aufhebungsvertrages.

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin: Vorsicht bei Abfindungszahlungen im Rahmen eines Aufhebungsvertrages.

Ein Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist für den Arbeitgeber eine interessante Alternative zum Ausspruch einer Kündigung. Er riskiert keine Überprüfung der Kündigungsgründe durch das Arbeitsgericht und muss auch keine Kündigungsfristen beachten. Auch auf den besonderen Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder, schwerbehinderte Menschen, Eltern in Elternzeit, pflegende Angehörige oder Schwangere muss er keine Rücksic

Befristung von Arbeitsverträgen erleichtert.

Befristung von Arbeitsverträgen erleichtert.

Das Bundesarbeitsgericht hat in einer aktuellen Entscheidung (Bundesarbeitsgericht, Urteil
vom 6. April 2011 – 7 AZR 716/09 -, Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit einer Lehrerin)
die Voraussetzungen für eine Befristung ohne Sachgrund nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG
konkretisiert – zum Wohle der Arbeitgeber.

Emmely und Co. – Die Bagatellkündigung des Arbeitgebers, Klage und Abfindung von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte

Emmely und Co. – Die Bagatellkündigung des Arbeitgebers, Klage und Abfindung von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte

In der jüngeren Vergangenheit haben verschiedene spektakuläre Urteile für Aufsehen gesorgt, in denen die Kündigung von Arbeitnehmern wegen relativ harmloser Vermögensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers (zunächst) für rechtmäßig erklärt wurden (Fall Emmely, Stromdiebstahl, Brötchenklau, u.a.). Auch wenn die Kündigung von Emmely in letzter Instanz vom Bundesarbeitsgericht als unwirksam angesehen wurde: Arbeitnehmer die sich Gegenstän

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze: Arbeitsrecht

Verlagert ein Konzern mit ausländischer Muttergesellschaft einen in Deutschland ansässigen Betriebsteil ins grenznahe Ausland, kann den Arbeitnehmern nicht einfach wegen Betriebsstilllegung gekündigt werden. Wie das Bundesarbeitsgericht nach Angaben der D.A.S. entschied, handelt es sich um einen Betriebsübergang.(Az. 8 AZR 37/10)