Homeoffice: Gleiche Richtlinien für Arbeitssicherheit wie im Büro / TÜV Rheinland: Kein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice / Zutrittsrecht für Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung (FOTO)

Homeoffice: Gleiche Richtlinien für Arbeitssicherheit wie im Büro / TÜV Rheinland: Kein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice / Zutrittsrecht für Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung (FOTO)

Jeder dritte Arbeitnehmer würde gerne von zu Hause aus arbeiten,
jeder zehnte macht es bereits in einzelnen Fällen. Im Zeitalter der
digitalen Vernetzung ist das Konzept Homeoffice in immer mehr Berufen
möglich und hat viele Vorteile: mehr Flexibilität, keine
zeitaufwendigen Arbeitswege und eine gute Vereinbarkeit von Beruf und
Familie. In Deutschland besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Arbeit
im Homeoffice. Arbeitgeber und Arbeitnehmer entscheiden individuell
nach

Bundesregierung: Einsatz von freien Experten und Beratern im Gesetz verankert / Arbeitsmarkt-Gesetze zur Regulierung von Zeitarbeit und Werkverträgen

Die neuen Arbeitsmarktgesetze dürfen keinen Schaden
in der Projektwirtschaft auslösen. Darauf haben sich CDU und SPD
geeinigt. Freiwillig selbständige, hochqualifizierte Experten – vor
allem im Bereich der IT – sind nach monatelangen Diskussionen
explizit nicht Ziel einer Regulierung. Dies erklärt die Koalition in
einer aktuellen Bundestags-Drucksache zur Gesetzesnovelle.

Damit bekennt sich die Bundesregierung erstmals schriftlich zum
Beratungs- und Projektgesch&auml