Auer Witte Thiel begrüßt Urteil des BGH: Ab sofort können Vermieter bei Nichtzahlung erhöhter Betriebskosten fristlos kündigen

Auer Witte Thiel begrüßt Urteil des BGH: Ab sofort können Vermieter bei Nichtzahlung erhöhter Betriebskosten fristlos kündigen
München – August 2012: Mit seinem Urteil vom 18. Juli 2012 beschreitet der Bundesgerichtshof neue Wege im Mietrecht. Vermieter bekommen dadurch ein wirksames Instrument an die Hand, um erhöhte Betriebskosten gegenüber ihren Mietern durchzusetzen, so die Anwaltskanzlei Auer Witte Thiel. Auer Witte Thiel informiert aktuell übe