Viel Arbeit für die Richter vom Bundesgerichtshof: Seit heute klagt LV-Doktor (www.lv-doktor.de) in 25 Revisionsverfahren beim BGH für die Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen. Bei verbraucherfreundlichem Ausgang müssten die Versicherungsunternehmen nach Expertenschätzungen Verträge mit einem Gesamtvolumen von rund 290 Milliarden Euro rückabwickeln.
Mittlerweile ist LV-Doktor (www.lv-doktor.de) mit 23 Verfahren bei dem obersten deutschen Gericht, dem Bundesgerichtshof (BGH) anhängig. Dabei geht es um die grundsätzliche Klärung, ob alle seit 1994 nach dem Policenmodell abgeschlossene Lebensversicherungsverträge europarechtswidrig und damit rückabwicklungsfähig sind – Verbraucher würden dann eine milliardenschwere Nachzahlung erhalten.
München, den 06.12.2011 – Erneut hat das Oberlandesgericht Stuttgart mehrere Urteile gefällt, die die englische Lebensversicherung Clerical Medical (CMI) dazu verpflichten, die versprochenen Auszahlungen zu leisten. Eines der Urteile geht über das bisherige Maß jedoch deutlich hinaus und stellt nicht nur fest, dass Clerical Medical die Auszahlungen leisten muss, sondern spricht dem Anleger zugleich noch einen Anspruch auf Rückzahlung des eingezahlten Betrages zum Laufze
München, September 2011; Lang hatten die Anleger auf Urteile des Bundesgerichtshofs zum Thema Lehman-Pleite gewartet. Am 27.09.2011 entschied der Bundesgerichtshof nunmehr in zwei Verfahren – Az XI ZR 178/10 und XI ZR 182/10 – über Klagen von Anlegern, die Lehman Zertifikate durch die Hamburger Sparkasse (kurz: HASPA) vermittelt erhielten.
Es ist die erste Ernüchterung für viele Betroffene der Lehman-Pleite. Mit Urteilen vom 27. September 2011 (Aktenzeichen: XI ZR 178/10 und XI ZR 182/10) wies der BGH jetzt die Revisionen zweier Kleinanleger zurück, nachdem diese bereits in der Berufungsinstanz am Oberlandesgericht Hamburg gescheitert waren. Damit endeten zwei Prozesse, deren Ausgang von den Medien und der Öffentlichkeit genau beobachtet wurden. Hierbei ging es nicht nur um die Rückforderung von eingesetzt
Mit noch unveröffentlichtem Beschluss vom 5.07.2011 (Az.: XI ZR/342/10) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die HypoVereinbank in Haftung für einen ehemaligen Vermittler einer Schrottimmobilie wegen arglistiger Täuschung verurteilt. Der rechtskräftige Beschluss des BGH bestätigte das Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Köln (Az.: 13 U 119/06).
In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt, dass auch bei zahnprothetischen Behandlungen grundsätzlich ein Anspruch auf Rückzahlung des Honorars bestehen kann.
Am 30. September 2010 fand vor dem für das Urheberrecht zuständigen I. Zivilsenat des BGH die mündliche Verhandlung in einem Verfahren zu Gebrauchtsoftware statt (Az. I ZR 129/08). Der BGH hat einen Termin zur Verkündung einer Entscheidung auf den 3. Februar 2011 anberaumt. In dem Verfahren geht es um die Frage, ob der Handel mit „gebrauchten“ Softwarelizenzen bzw. der Weiterverkauf von Softwarelizenzen an Dritte ohne Zustimmung des Softwareherstellers zulässig ist. Ein