Windows 11 und Datenschutz

Was gilt es zu beachten?
Was gilt es zu beachten?
Heute wurde Harald Pickert, Chef des Bayerischen Landeskriminalamtes, in den "Untersuchungsausschuss NSU 2.0" des Bayerischen Landtags geladen, um öffentlich auszusagen. Grund der Vorladung war, dass es durch ein fehlerhaftes Software-Update im Oktober letzten Jahres zur Löschung von Datenbeständen mit Bezug zum NSU gekommen sei. Diese Daten sollten aber im Zuge eines gesetzlichen Löschmoratoriums eigentlich versiegelt werden.
Dazu äußert sich Richard
Eschborn – Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat nicht nur den Schutz der natürlichen Person zum Ziel, sondern auch den freien Datenverkehr. Welche Herausforderungen daraus resultieren und was getan werden muss, um den Regelungen in der Praxis gerecht zu werden, beantwortet die aktuell veröffentlichte Neuauflage der Publikation „Die DSGVO. Hinweise für kleine und mittlere Unternehmen“ des Arbeitskreises 4.3 „Datenschutz und Informationssicherheit&ldqu
Security-Experten setzen auf Verschlüsselung mittels Tokenisierung
Seit dem 25. Mai 2018 müssen Unternehmen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in der Praxis beachten. Die Verordnung räumt dem Dialogmarketing einen angemessenen Spielraum ein, bedarf an vielen Stellen jedoch der Erläuterung. Bereits 2016, nachdem der Text beschlossen worden war, hatte der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) daher in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden einen Best Practice Guide zur Hilfestellung und Anwendung der Verordnung in der d
Egal ob Social Media, Online-Shops oder Nachrichtenseiten – das Nutzerverhalten wird im Internet mitverfolgt und analysiert. Viele Websites haben so enorme Datenbanken aufgebaut. Ihre Erkenntnisse verwenden sie zur Optimierung des Nutzererlebnisses, jedoch auch für gezielte Werbemaßnahmen. Maxim Müller diskutiert in der im Juni 2022 bei Academic Plus erschienenen Publikation "Micro Targeting. Chancen und Risiken für Unternehmen und Gesellschaft" die Folgen datenbas
Die aktuelle Botschaft des Bildungsministeriums und der Datenschutzbehörde in Rheinland-Pfalz ist eindeutig: Rheinland-Pfalz wird die Nutzung von Microsoft Teams an rheinland-pfälzischen Schulen nicht länger dulden, da ihr Einsatz nicht der Datenschutzgrundverordnung entspricht und damit Teams oder andere amerikanische Produkte in Deutschland nicht mehr rechtskonform genutzt werden können.
Der Landesdatenschutzbeauftragte Prof. Dr. Kugelmann (Rheinland-Pfalz) argumentiert
Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) schließt sich dem Protest gegen die TI des Bayerischen Facharztverbandes an.
Gemeinsam resilienter werden
Ministerbesuch im PFALZKOM-Rechenzentrum