Deutsche Unternehmen verschlafen Datenschutz-Novelle

Deutsche Unternehmen verschlafen Datenschutz-Novelle

Berlin, 16. Februar 2012. Am 1. September 2012 treten einschneidende Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz endgültig in Kraft. Die derzeit andauernde Übergangsfrist ist dann vorbei. Für werbetreibende Unternehmen bedeutet die Gesetzesnovelle: Daten wie etwa Telefonnummern von Privatpersonen, die sie bei Online-Aktionen ohne explizite Einwilligung zur werblichen Nutzung generiert haben, dürfen nicht mehr zu Marketing-Zwecken verwendet werden. Was viele Firmen nicht wissen

EUREGEX warnt vor Kreditvergabe an EU-Bürger

EUREGEX warnt Banken vor Kreditvergabe an Bürger aus den EU-Staaten. Grund: Eine zunehmend restriktive Auslegung der nationalen Datenschutzgesetze zum Nachteil von Gläubigern. Kehrt der Kreditnehmer in sein Heimatland zurück oder verzieht er in ein weiteres EU-Mitgliedsland, so erteilen viele Länder keine oder nur erschwert Auskunft aus dem Melderegister. So wird beispielsweise seit 1.1.2012 in Luxemburg unter Verweis auf das Datenschutzgesetz von 2002 keine Auskunft mehr ert

intersoft consulting services erweitert Ihre Beraterkompetenzen um zertifizierte IT-Compliance-Manager

intersoft consulting services erweitert Ihre Beraterkompetenzen um zertifizierte IT-Compliance-Manager

Die intersoft consulting services AG, spezialisiert in den Bereichen Datenschutz,
IT-Sicherheit und IT-Compliance, baut Ihre Beraterkompetenzen mit zertifizierten IT-Compliance-Managern weiter aus.

„Mit dieser Qualifikation können wir Unternehmen in Ihren Managementaufgaben und deren Umsetzung professionell unterstützen, so Rechtsanwältin und zertifizierte IT-Compliance-Managerin Johanna Laas, „denn für Unternehmen wird es immer entscheidender den stetig wachsenden Anforder

Ärzte & Persönlichkeitsrechte: Notdienstdaten dürfen nicht im Internet veröffentlicht werden

Das Landgericht Potsdam hat die Persönlichkeitsrechte von mittelständischen Unternehmern gestärkt; auch im Zeitalter des Web 2.0 ist nicht jede Nennung im Internet zulässig. Im konkreten Fall übermittelte die Kassenzahnärztliche Vereinigung des Landes Brandenburg den Namen und die Anschrift einer niedergelassenen Ärztin zur Bekanntmachung ihres Notfalldienstes an eine regionale Zeitung, die diese Information nicht nur in ihrer Printausgabe veröffentlichte,