Datenschutz am Arbeitsplatz

Welche Daten darf der Arbeitgeber nutzen?

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ – dies scheint nach wie vor das Motto einiger Arbeitgeber zu sein, die ihre Arbeitnehmer am Arbeitsplatz umfassend überwachen. Welche Daten der Arbeitgeber beschaffen und verwenden darf, ist in §32 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Dies besagt, dass der Arbeitgeber personenbezogene Daten eines Arbeitnehmers nur dann beschaffen und verarbeiten darf, we

Zum datenschutzgerechten Verfahrensverzeichnis mit WEKA MEDIA

Zum datenschutzgerechten Verfahrensverzeichnis mit WEKA MEDIA

Kissing, 11. Mai 2011 – Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sieht in § 4g Abs. 2 die Dokumentation aller im Unternehmen eingesetzten automatisierten Verfahren vor, in denen personenbezogene Daten erhoben, genutzt oder verarbeitet werden. Dieses sog. Verfahrensverzeichnis gibt einen umfassenden Überblick über die Struktur der gesamten Datenverarbeitungsprozesse im Unternehmen und muss für Jedermann verfügbar gemacht werden. Allerdings enthält das BDSG keine Angaben &u

Kauf, was du bist: Staatsverbrechen personalisierte Werbung

Bonn/Berlin – Hört Datenschützern zu, könnte man meinen, der Teufel selbst habe
personalisierte Werbung als Geissel der Menschheit erfunden. Doch jeder von normaler
Massenwerbung malträtierte Konsument weiß es natürlich besser, denn ohne Pinkelpause
macht der schönste Fernsehfilm keinen Spaß.
In Nachrichtensendungen klang es schon sehr bedrohlich, was da in der Internet-Welt so
alles vor sich geht. Datenspione sind unterwegs, die ahnungslose Menschen