Personenbezogene Daten: Fehlender Datenschutzbeauftragter ist kein Freibrief

Wenn Unternehmen mehr als neun Mitarbeiter beschäftigen, die personenbezogene
Daten elektronisch verarbeiten, benötigen sie einen Datenschutzbeauftragten. Darauf
weist das Unternehmensportal MittelstandsWiki hin.

Dennoch ist die Klausel, die den Datenschutzbeauftragten vorschreibt, kein Freibrief für
kleinere Firmen, sorglos mit Informationen zu hantieren: „Die Anforderungen bestehen
genauso, nur dass Sie keine Person einstellen müssen, die das kontrolliert“, erklä

Transatlantisches Bündnis für Datensicherheit

Transatlantisches Bündnis für Datensicherheit

Applied Security GmbH tritt der internationalen Data Security Alliance bei
 
Als Anbieter von Sicherheitslösungen für Unternehmen sowie Beratungshaus in allen Fragen von Governance, Risk- und Compliancemanagement (GRC) ist die Applied Security GmbH (apsec) der internationalen Data Security Alliance (DSA) beigetreten.

Speziell für Betriebsräte: Online-Literatur zu den Themen Arbeitsschutz und Datenschutz

Speziell für Betriebsräte: Online-Literatur  zu den Themen Arbeitsschutz und Datenschutz

Kissing, 10. November 2010 – Die Aufgaben des Betriebsrats umfassen zum Teil Spezialthemen, die ein tiefgründiges rechtliches und fachliches Wissen erfordern. Dazu gehören der Arbeitsschutz und der Datenschutz. Der Fachverlag WEKA MEDIA hat nun zwei Online-Werke speziell für Betriebsräte herausgegeben, die sich checklistenorientiert mit diesen Themen befassen.

teclegal Habel Rechtsanwälte Partnerschaft

teclegal Habel Rechtsanwälte Partnerschaft

Anlässlich einer Vortragsserie des teclegal Forums, einer Veranstaltung von teclegal Habel Rechtsanwälten, wurde am 26.10.2010 das das Thema " Rechtliche Anforderungen an eine Internet Social Community" behandelt. Hierfür wurde eine fiktive social community-Plattform namens "greydate.de" erstellt und anhand deren provokanten Auftritts demonstriert, auf welche rechtlichen Besonderheiten im Bereich des Datenschutzes und Markenrechts zu achten ist.

Der persönliche Datenschützer

Der persönliche Datenschützer

Datenschutz – in dem Wort sieht und liest man auf den ersten Blick den Schutz der Daten. Geht es jedoch tatsächlich nur um die Daten? Im Vordergrund stehen eigentlich die Personen, über die Informationen, also Daten, verbreitet werden. Rechtliche Basis für den Datenschutz ist das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Jeder Mensch soll selbst bestimmen können, wer bei welcher Gelegenheit welche Informationen über ihn erhält. Kritisch wird es im Datenschutz