Wer die erbrechtliche Nachfolge nicht dem Gesetzgeber überlassen, sondern selbst regeln möchte, hat einige Punkte zu beachten. Auch hier gilt der Grundsatz: anwaltliche Beratung kostet Geld, vermeidbare Fehler bei der Erbgestaltung aber ein Vermögen.
Der Erblasser kann in seinem Testament bestimmen, dass seine gesetzlichen Erben leer ausgehen und nichts aus seinem Nachlass erhalten. Solche Fälle gibt es immer wieder. Wie man sich dagegen wehren kann, um doch noch einen Krümel vom Kuchen zu bekommen, erklärt Rechtsanwältin Julia Roglmeier in ihrem Ratgeber "Der Pflichtteil – Die Rechte der Enterbten" aus der Reihe Beck kompakt (Verlag C.H.BECK).
Enterbt und doch am Nachlass beteiligt? Geht das? "Ja", b
Erbstreitigkeiten sind oftmals Auslöser und führen häufig zum Zerwürfnis, Familiendramen und jahrelangem Streit – muss das sein? Der Verstorbene würde sich so manches Mal im Grabe drehen.
Da kann der Vermögensaufbau zu Lebzeiten noch so erfolgreich gewesen sein. "Hat der Erblasser eine steuerrechtlich geschickte Gestaltung seines letzten Willens versäumt, wird er sein Geld an das Finanzamt verschenken", erklären Ludger Bornewasser und Bernhard Klinger, Autoren des Ratgebers "Erbschaftssteuer sparen" aus der Reihe Beck kompakt (Verlag C.H.BECK). In ihrem Leitfaden zeigen die Autoren wie man steueroptimal schenken und vererben kann. Ohne groß
Eric Mozanowski führt in Berlin / Leipzig und Stuttgart im Rahmen von Seminarveranstaltungen die Vortragsreihe zum Thema Denkmalschutz in Deutschland fort. Aus dem Kreis der Teilnehmer kam der Wunsch wichtige Wissensmodule auch im Internet zu veröffentlichen. Dies ist Teil 32, welcher sich mit den Reformen im Erbschaftsteuergesetz und den Voraussetzungen für Immobilien betrug.
Erbschaftsteuer (§ 13 Abs. 2 Nr. 2a ErbStG)
Bis zur 2009 in Kraft getretenen Reform des Erbschaft