Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) wurde im Jahr 2009 umfassend reformiert. Neben der Änderung der Steuerklassen und Steuersätze wurde die Bewertung des Nachlasses als Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer umfassend überarbeitet.
Ob ein Erbe den in Aussicht stehenden Nachlass annimmt, bleibt ihm grundsätzlich selbst überlassen. Wie auch immer die Entscheidung ausfällt: Die Anwaltskanzlei Dobiasch & Richter rät anhand eines Urteils des Oberlandesgerichtes Düsseldorf vom 31. Januar 2011 allen Erben dazu, sich von nachweisbaren Fakten leiten zu lassen.
Schätzungsweise 80.000 Unternehmen in Deutschland stehen pro Jahr vor dem Problem der Unternehmensnachfolge. Zu den wesentlichen Grundvoraussetzungen der erfolgreichen unternehmerischen Nachfolge gehören gründliche wirtschaftliche, organisatorische und steuerrechtliche Erwägungen.