Wehrpflichtrecht: Neuer Wehrdienst ab 01.01.2026

Was kommt auf die Jahrgänge ab 2008 zu?

Was kommt auf die Jahrgänge ab 2008 zu?

In einem Interview betont Fachanwalt für Strafrecht Jan Manshardt die Bedeutung, sich frühzeitig anwaltliche Hilfe zu sichern. Gerade im Strafrecht sei schnelles Handeln entscheidend, um Fehler zu vermeiden und die Weichen im Verfahren richtig zu stellen. Viele Betroffene begehen den Fehler, Aussagen bei der Polizei ohne rechtliche Beratung zu machen. Ein Fachanwalt kann frühzeitig Akteneinsicht beantragen, rechtlich eingreifen und so Schlimmeres verhindern. Besonders bei schweren

Die KAH ist Ihr Ansprechpartner bei Rechtsstreitigkeiten im Arbeitsrecht sowie im Mietrecht. Durch über 15 Jahren Erfahrung ist die Beratung und Betreuung der Rechtsanwältin Frau Bendfeldst von Kompetenz und Professionalität geprägt. Häufige Kunden sind im Zuge dessen Betriebsräte und Unternehmen in den Themenbereichen Kündigung, Einstellung und Tarifverträge.
Kompetenz, Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit wird bei der Kanzlei Rechtsanwalt Arbeitsrecht H
Die KAH ist in Sachen Arbeitsrecht und Mietrecht ihr Ansprechpartner. Seit über 15 Jahren vertritt die Rechtsanwältin Frau Bendfeldt viele Mandanten, wie Betriebsräte und Unternehmen bei Rechtsstreitigkeiten im Bereich Kündigung, Einstellung sowie Tarifverträge. Ein weiterer Schwerpunkt von Frau Bendfeldt ist das Mietrecht.
Bei der Beratung und Betreuung eines Mandanten sind Kompetenz, Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit für unsere Kanzlei wichtige Werte die geleb

Die KAH ist Ihr Ansprechpartner bei Rechtsstreitigkeiten im Arbeitsrecht. Durch Frau Bendfeldts
jahrelanger Erfahrung im Gebiet Arbeitsrecht berät sie Betriebsräte und Unternehmen in den
Themen: Kündigung und Einstellung und Tarifverträge. Ein weiterer Schwerpunkt von Frau Bendfeldt
ist das Mietrecht.
Kompetenz und Zuverlässigkeit werden bei der KAH großgeschrieben. Frau Bendfeldt setzt besonders
auf ein vertrauensvolles Kundenverhältnis. Ihre Mandanten stehe

Arbeitsgericht Bochum, Urteil vom 05.08.2022 – 5 Ca 325/22

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13. September 2022 – 1 ABR 22/21 –
Schadensersatzpflicht der Banken?

Beabsichtigt ein Betriebsrat seine Betriebsratssitzungen online bzw. im Wege der Videokonferenz abzuhalten, hat der Arbeitgeber ihm dafür gemäß § 40 Abs. 2 BetrVG die erforderliche Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen. Das umfasst abhängig vom Einzelfall Hardware wie Tablets, Notebooks, Smartphones, Headsets, Webcams sowie Lizenzen für Online-Konferenz-Software.
(Leitsatz der Verfasserin)
LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.04

Zustellung einer Kündigung durch Einschreiben"eigenhändig"nicht allein durch Vorlage des digitalen Einlieferungsbelegs und Sendungsstatus nachgewiesen