Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) begrüßt die heute vom Bundessozialgericht (BSG) gefällten drei Urteile zum Wohngruppenzuschlag für Pflegebedürftige. "Die Pflegebedürftigen in den Wohngruppen können aufatmen, das ist ein guter Tag für sie. Das Gericht hat Klarheit zu den diversen Ablehnungen und Anforderungen einiger Pflegekassen zum Bezug des Wohngruppenzuschlags geschaffen", sagt bpa-Präsident Bernd Meurer.
Bisher hatte das Land Berlin Pflegediensten, die ausschließlich über einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen verfügen, die Ausbildung und die Beteiligung am Ausbildungsfond ermöglicht. Aktuell wurde festgestellt, dass diese Regelung mit dem Bundesgesetz kollidiert und die Pflegedienste immer über Versorgungsverträge mit den Kranken- und Pflegekassen verfügen müssen. Damit dürfen ab sofort rund ein Drittel der ambulanten Pflegedienste in Berlin
Patientenschützer fordern bundesweit einheitliche Corona-Regeln für Arztpraxen. Im Interview mit dem ARD-Politikmagazin "Report Mainz" sagt Dr. Ruth Hecker vom Aktionsbündnis Patientensicherheit, nötig seien verbindliche Vorgaben, so wie es sie auch für Restaurants, Hotels und Friseure gebe.
Kaum klare Regeln für Arztpraxen
Maßgeblich für den Corona-Schutz in den Arztpraxen sind die Corona-Verordnungen der Bundesländer. Nach Recherchen vo
Die Sicherung der pflegerischen Versorgung stellt aufgrund der fehlenden Auszubildenden eine große Herausforderung dar. Die Mitgliedsbetriebe im bpa setzen daher auch auf Ausbildung und Integration von Auszubildenden aus dem Ausland. Von Vertretern des bpa wurden heute die letzten von 14 jungen Menschen aus Vietnam am Flughafen Frankfurt im Empfang genommen und ihre Weiterreise zu verschiedenen Ausbildungsstandorten in Bayern erfolgreich organisiert.
Zu den heute bekannt gegebenen Abstimmungs-Ergebnissen, wonach sich in Niedersachsen bei einer Online-Befragung mehr als 70 Prozent der Pflegekräfte gegen die Pflegekammer ausgesprochen haben – bei einer Beteiligung von weniger als 25 Prozent, sagt Ricarda Hasch, die Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa):
"Neue Organisationen müssen einen überzeugenden Mehrwert bieten. Die Beschäftigung der Pflegekammer mit sich selber reich
Das bayerische Kabinett hatte am 7. April als Zeichen der Anerkennung des außergewöhnlichen Engagements einen Corona-Bonus beschlossen. Diese einmalige finanzielle Zuwendung von bis zu 500,- Euro bekommen Pflegende in stationären Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen und ambulanten Pflegediensten sowie in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken. Ebenso begünstigt sind tatsächlich in der Pflege Tätige, deren ausgeübte berufliche Tätigkeit der P
Mit den vorgelegten Änderungen des Krankenhauszukunftsgesetzes bereitet der Bundestag die Verlängerung des Rettungsschirms für die Leistungserbringer im Pflegebereich bis 31. März 2021 vor.
Dazu erklärt Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa):
"Wir alle würden uns nichts mehr wünschen, als dass ein Rettungsschirm für die Pflegeeinrichtungen überflüssig würde. Der laxe Umgang mit
Angesichts der wieder steigenden Infektionszahlen fordert der bpa erneut regelmäßige Tests für die beiden Risikogruppen der Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen und der pflegebedürftigen Menschen. "Wir alle wollen insbesondere die pflegebedürftigen Menschen schützen, verläßliche Testkapazitäten werden aber nicht zur Verfügung gestellt. Dafür fehlt uns das Verständnis", sagt Bernd Meurer, Präsident des Bundesverband
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) begrüßt die heute vom Bundeskabinett beschlossene Verlängerung der sogenannten Westbalkanregelung bis 2023. "Wir sind erleichtert über diese Entscheidung, die wir seit längerer Zeit gefordert haben", sagt bpa-Präsident Bernd Meurer.
Damit können weiter Pflegekräfte vom Westbalkan von deutschen Unternehmen angeworben werden – zumal in vielen Bundesländern ein erheblicher Perso
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) begrüßt das in dieser Woche vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gefällte Urteil, wonach einer "24-Stunden-Pflegerin" aus Bulgarien eine erhebliche Lohnnachzahlung zugesprochen wird.
"Endlich wird obergerichtlich klargestellt, dass die Gesetze, insbesondere zu Mindestlohn und Arbeitsrecht, auch für sogenannte Vermittlungsagenturen gelten. Während sich inländische Pflegeeinrichtu