Der laufende Betrieb des Traditionsunternehmens wird fortgeführt
Erfurt Rolf Rombach wurde vom zuständigen Amtsgericht als vorläufiger Insolvenzverwalter der Stahl- und Anlagenbau Kambachsmühle GmbH bestellt. In den nächsten Tagen wird er die Situation des Traditionsunternehmens analysieren und bewerten. Erste Schritte zur Aufrechterhaltung des Betriebes sind bereits eingeleitet.
Kleinunternehmer haben häufig keine finanzielle Rücklage, da die Umsätze meist gesamt in den Lebensunterhalt oder in die Geschäftstätigkeit fließt. Da ist kein Raum für Ersparnisse vorhanden!
In dieser Lage kommt es öfters vor, dass das Finanzamt die Begleichung von "Steuerschulden" fordert. Hier ist der Kleinunternehmer dann auf die Hoffnung, dass die Finanzverwaltung einer Stundung entspricht, angewiesen.
Die Techniken aus dem eBook-Ratgeber „Mittel gegen Titel“ bilden ein fast unüberwindliches Bollwerk gegen Zwangsvollstreckungen oder Eidesstattlicher Versicherung (EV). Dabei ist das Geheimnis eines erfolgreichen Abwehrkampfes eigentlich gar keines. Denn: Man muss nur wissen, wie es geht.
Sie werden dank dieser Lektüre über eine felsenfeste Grundlage verfügen, damit Ihnen Ihre Vermögensgegenstände nicht einfach so unter Ihrem Allerwertesten weggepfändet werd
Die Zahlungsfähigkeitsprognose sieht für viele Unternehmen in 2010 nicht gut aus. Zahlreiche Erhebungen belegen, dass sich die Liquidität in den Unternehmen trotz anziehender Wirtschaftstätigkeit noch nicht nachhaltig verbessert. Für Deutschland rechnen die Experten erst für 2011 mit einer deutlichen Trendumkehr bei den Firmeninsolvenzen und die Liquidität der Unternehmen bleibt angespannt. Nach einer Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIH
Ratings optimieren und konstruktiv nutzen:
BleyerConsulting unterstützt regionale Unternehmen
Greven, im August. Kaum neigt sich der Sommer seinem Ende entgegen, geht in vielen kleinen und mittleren Unternehmen eine Sorge um – die Sorge vor dem neuen Rating der Bank. „Das muss nicht sein“, sagt Klemens Bleyer, Geschäftsführender Gesellschafter von BleyerConsulting in Greven. „Durch eine klare Strategie und konstruktiv-offene Zusammenarbeit mit der Bank kann jedes Unternehmen sein
Einst war es nur juristischen Personen möglich in Insolvenz zu gehen. Seit dem 1. Jänner 1999 steht dieser Weg jedoch auch Privatpersonen offen. Man spricht in dieser Hinsicht von einer Privatinsolvenz bzw. von einem Privat- oder Verbraucherinsolvenzverfahren.
Die Agentur England Insolvenz 24
(www.englandinsolvenz24.de)
hat in Ihrer jüngsten Interessenten-Informationsmitteilung
darauf hingewiesen, dass anders als in Deutschland in England
auch Steuerschulden problemlos mit in die
Restschuldbefreiung aufgenommen werden.
Nicht immer wenn die Gewinne in einem Unternehmen ausbleiben, ist die Lösung eine Schließung des Unternehmens, in welcher Form auch immer. Manchmal lohnt es sich wirklich für das eigene Geschäft zu kämpfen, auch wenn man dafür einiges aufgeben muss.