Saarbrücken, 28. April 2011 – Die Sparda TelefonService ist im Bereich Kundenservice Partner des saarländischen Energieversorgers energis GmbH. Das Call- und Service-Center mit Sitz in St.Ingbert betreut in Ergänzung zur energis Organisationseinheit „Zentrale Privatkundenbetreuung" die Service Hotline des saarländischen Energieversorgers.
Saarbrücken, 25. März 2011 – Die Sparda TelefonService mit Sitz in St. Ingbert stellt bis April dieses Jahres 30 neue Mitarbeiter ein. 15 Mitarbeiter wurden bereits eingestellt, 15 weitere Einstellungen folgen in den nächsten Wochen. Das anhaltende Wachstum des Call- und Service-Centers ermöglicht die Personalaufstockung. Seit Jahresbeginn gewann das Unternehmen mehrere neue Projekte, darunter eine Service Hotline für einen Energieversorger sowie ein Service Projekt im B
Kompetente Mitarbeiter sind der Grundstein für jedes erfolgreiche Unternehmen. Gerade im Lebensmittelbereich ist es wichtig, dass die Mitarbeiter einen einheitlichen Wissensstand haben. Lebensmittel müssen bei jedem Mitarbeiter sicher produziert werden – ohne Ausnahme.
Die Abteilung „Interne Kommunikation“ von Volkswagen ist einer der treusten Auftraggeber der MSCG. Bereits seit 2003 realisiert die kreative Gruppe aus Wolfsburg die Web-Ausgabe der autogramm. Seit diesem Jahr entsteht nun auch die ePaper-Variante der autogramm bei der MSCG. Auf Basis der PDF-Druckvorlage dient das ePaper zum Durchblättern und Lesen der Inhalte. Des Weiteren ist ein interaktives Archiv integriert, welches dem Leser auch einen Blick in die vergangenen Ausgaben gestattet.
• Werkstudenten und Praktikanten werden zu einem großen Teil als feste Mitarbeiter
übernommen
• Drei milch & zucker Diplomanden bzw. Bachelors absolvieren erfolgreich ihr Studium
• Erkenntnisse aus Diplomarbeiten und Bachelor-Thesis in Projektarbeit integrieren
Der Bundesfinanzhof hat sich in drei Urteilen vom 11. November 2010 (Aktenzeichen: VI R 21/09, VI R 27/09, VI R 41/10) mit der Frage beschäftigt, ob Tankkarten, Tankgutscheine und Geschenkgutscheine einkommensteuerlich als Barlohn oder als Sachbezug zu behandeln sind. Letzterer bleibt nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG bis zur Höhe von monatlich 44 Euro steuerfrei. Mit den neuen Urteilen hat der BFH seine bisherigen Grundsätze für die Unterscheidung zwischen Barlohn und Sachloh