Was sind die neuen Compliance Pflichten für Nachhaltigkeit?
Kennst du die neuen Compliance-Pflichten für das Nachhaltigkeits-Management?
Kennst du die neuen Compliance-Pflichten für das Nachhaltigkeits-Management?
Kennst du die neuen Compliance-Pflichten für das Nachhaltigkeits-Management?
Kennst du die neuen Compliance-Pflichten für das Nachhaltigkeits-Management?
Der GreenMLA? betrachtet die ESG-Kriterien (Umweltfaktoren, soziale Aspekte und korrekte Unternehmensführung) im Rahmen eines empirisch geprüften Management-Konzepts. Dessen Bausteine schildert der Erfinder des Konzepts, Herr Prof. Dr. Rolf Pfeiffer, wie folgt: ?Mit unserem Heptathlon- Konzept kann die Nachhaltigkeit aus den verschiedenen Perspektiven facettenreich analysiert werden. Die sieben Felder unseres integrierten Managementansatzes sind: Unternehmensführung, Mitarbeiter*innen und […]
– soziale, ökonomische und ökologische Kompetenz ausgezeichnet
Der GreenMLA? integriert die Nachhaltigkeitsaspekte Umweltfaktoren (Environment), soziale Aspekte (Social) und gute Unternehmensführung (Governance) in ein ganzheitliches Management-Konzept. Jedes teilnehmende Unternehmen erhält eine Auswertung, in der die individuelle Leistung für nachhaltiges Management im anonymisierten Vergleich zu anderen Organisationen aufgezeigt wird. Ziel ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, sich erfolgreicher und nachhaltiger am Markt zu positionieren. […]
Kennst du die neuen Compliance-Pflichten für das Nachhaltigkeits-Management?
Warum jedes Unternehmen ein Sozialunternehmen sein sollte
Mit der Vergabe des „Top 100-Siegels“ wird die Innovationsstärke der Druckerei Vollherbst aus Endingen bestätigt. Sie gehört nun zu den 100 innovativsten mittelständischen Unternehmen in Deutschland. Zusätzlich wurde Vollherbst von der Redaktion des Verlages „Druck & Medien“ zum „Drucker des Jahres 2020“ in der Kategorie „Nachhaltigkeit“ gewählt. Vollherbst ist auf exklusive Etiketten im Wein- und […]
Die frisch veröffentliche Studie "ESGSnapshotNachhaltigeImmobilienfonds" von EY Real Estate zeigt deutlich, dass die Anbieter von Immobilienfonds nur schwer in Gang kommen, ihre Fonds bezüglich der Zuordnung nach Artikel 8 oder 9 der Offenlegungs Verordnung zu prüfen.