Eigene Werbung mit fremden Markennamen

Eigene Werbung mit fremden Markennamen

Eigene Werbung mit fremden Markennamen

Vertragliche Verfallklausel führt nicht zum Ausschluss der Vorsatzhaftung
"Recht ist Wille zur Gerechtigkeit." (Gustav Radbruch) – Verschiedene Rechtsproblematiken von Arbeitsrecht über Erbrecht bis hin zum Familienrecht erfordern daher oftmals juristische Unterstützung und Hilfe um die Interessen und Rechte der Bürger bestmöglich darzulegen und damit zu vertreten. Dies verlangt nach einer professionellen und sogleich kompetenten Beratung und Vertretung, welche die Rechtsgestaltungen sowie die Prozesshandlungen mit wirtschaftsjuristischen

Verletzung vertraglicher Nebenpflichten im Leasingrecht

Die Vermögensverwaltung im Lichte des Kapitalmarktrechts

Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung nach Elternzeit

IVG Immobilien AG: Entscheidungüber Rettungsplan rückt näher

Fristlose Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers

ALAG Automobil GmbH&Co. KG: Liquidationsbeschluss wird zum Bumerang – Fondsgesellschaft verliert gegen Anleger vor Gericht

Vertrieb von gebrauchten Softwarelizenzen