„Kettenbefristung“- Rechtsmissbrauch

"Die Befristung eines Arbeitsvertrags kann trotz Vorliegens eines Sachgrundes aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls ausnahmsweise rechtsmissbräuchlich und daher unwirksam sein. Für das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs können insbesondere eine sehr lange Gesamtdauer oder eine außergewöhnlich hohe Anzahl von aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverträgen mit demselben Arbeitgeber sprechen."

Abmahnungen sind nicht immer berechtigt

Für den Arbeitnehmer sind Abmahnungen ein Schock. Die allermeisten wissen nicht, wie sie sich nach Erhalt verhalten sollen – besonders, wenn die Vorwürfe in der Abmahnung als ungerecht empfunden werden. Die Rechtsanwälte Alexander Dobiasch und Rupert Richter aus Bergen auf Rügen zeigen die Möglichkeiten, wie Sie auf eine Abmahnung reagieren können.