Zur Frage der gesonderten Kostenausgleichsvereinbarung bei fondsgebundenen Rentenversicherungen

Zur Frage der gesonderten Kostenausgleichsvereinbarung bei fondsgebundenen Rentenversicherungen

Zur Frage der gesonderten Kostenausgleichsvereinbarung bei fondsgebundenen Rentenversicherungen

Die Anleger der Vengrow Private Equity Fond 01 GmbH & Co. KG fürchten um ihre Einlagen. Die Fondsgesellschaft hatte sich letztmalig am 10.02.2012 an die Anleger gewandt und mitgeteilt, dass die Treuhandgesellschaft HPO Consulting GmbH den Treuhandvertrag gekündigt hat.
Bereits im Januar 2012 wurde mitgeteilt, dass die Liquidation des Fonds eingeleitet wurde und die einzige noch werthaltige Beteiligung an der Nobella AG an den Meistbietenden verkauft werden sollte. Hierbei soll ei

Anlage nur noch in Edelmetallen geplant

Seit dem 09.05.2012 ist für die Anleger klar, dass der offene Immobilienfonds CS Euroreal aufgelöst und bis zum Jahre 2017 abgewickelt wird. Aktuell lässt die Geschäftsführung verkünden, dass im Rahmen der Abwicklung am 03. Juli 2012 eine erste Zahlung an die betroffenen Anleger in Höhe von EUR 4,30/Anteil für die Anteilklasse EUR erfolgen wird. Diese langwierige Abwicklungsphase kann vermieden werden!

Urteil zur Sprache in Arbeitsverträgen

SEB Kapitalprotekt unter Einfluss der Liquidation von SEB Immoinvest und CS Euroreal

Zur Beendigung der Rentenleistungspflicht bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen

Rechtsanwälte Dr. Schulte&Partner laden zur 1. Geschädigtenversammlung ein

Darlehen zwischen Personengesellschaft und nahen Angehörigen

Keine Relevanz der Uhrzeit für den Zeitrang einer Gemeinschaftsmarke