Neuer Personalleiter bei Adler Werbegeschenke

Thomas Schonscheck ist seit 1. Oktober 2013 als Human Resources Director tätig

Thomas Schonscheck ist seit 1. Oktober 2013 als Human Resources Director tätig

Das OLG Frankfurt am Main (Urteil v. 19.11.2012 – Az. 23 U 68/12) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, unter welchen Umständen ein Betroffener eine Korrektur der, der SCHUFA gemeldeten Daten verlangen kann.

Der Online-Handel bietet viele rechtliche Tücken. Das beginnt mit einfachen Dingen wie der Grenze zum gewerblichen Handel und endet bei ganz konkreten Informationspflichten, die es zu beachten gilt. Eine dieser Pflichten besteht darin, auf Sicherheitshinweise ordnungsgemäß hinzuweisen, wie das Oberlandesgericht Hamm nun entschieden hat (Urteil vom 16.5.2013 – Az: 4 U 194/12).

Entscheidung des OLG Düsseldorf zur Frage der Reichweite des Rechts am eigenen Bild bei Prominenten.

Das OLG Hamburg hatte sich mit der Frage der Wirksamkeit einer Klausel in den AGB von Microsoft zu beschäftigen, die die Weitergabe von "Windows 8" beschränkt. Die Hamburger Richter beurteilten die entsprechende Klausel als unangemessene Benachteiligung der Vertragsparteien und damit als unzulässig.

Sogenannte "variable Marken", d. h. Marken, welche keine bestimmte Erscheinungsform beanspruchen, sondern in unterschiedlichen Varianten in Erscheinung treten können, sind nicht als Registermarken eintragungsfähig. Ihnen fehlt die nach dem Markengesetz erforderliche Markenfähigkeit. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) mit Beschluss vom 6. Februar 2013, Az.: I ZB 85/11.

In Anlehnung an unsere Artikel zur Rechtsprechung im Hinblick auf die Markennutzung in AdWords-Anzeigen vom 18.10.2010 und vom 22.03.2013 stellen wir nun in Teil 3 der Serie über die AdWords-Rechtsprechung das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.02.2013, Az: I ZR 172/11, vor, in dem die bisherige Rechtsprechung noch einmal bestätigt wurde.
Auch dieses Jahr war das Lernfest Saarbrücken wieder erfolgreich wie nie.

Am 27. Juni 2013 hat der Deutsche Bundestag einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Handelsgesetzbuchs verabschiedet. Das Gesetz beinhaltet Änderungen der handelsrechtlichen Publizitätspflichten für kleine Kapitalgesellschaften und entlastet damit den Mittelstand von Verwaltungs- und Kostenaufwand.

Dass der Gesetzgeber und die Gerichte zurecht ein Auge auf die sensible Behandlung von Daten haben, ist bekannt. Dass der Betreiber einer Internetseite bei der Erhebung persönlicher Daten Vorsicht walten lassen sollte, ergibt sich von selbst. Das OLG Hamburg (Urteil vom 27.06.2013, Az: 3 U 26/12) hat nun entschieden, dass eine fehlende datenschutzrechtliche Aufklärung des Betreibers sogar einen Wettbewerbsverstoß darstellt und daher abmahnfähig ist.