Beraterhaftunggeschlossener ImmobilienfondsMedico FondsSchadensersatz
Unsere Kanzlei konnte eine weitere Klage in dem geschlossenen Immobilienfonds Medico Nr. 41 gewinnen. Wie schon zuvor vor dem Landgericht Bayreuth ist nun auch vor einem weiteren Landgericht der Nachweis gelungen, dass die damalige Beratungsleistung der Bonnfinanz AG fehlerhaft wie ungenügend war und der Kläger somit einen Anspruch auf Schadensersatz hat.
Ein Arbeitnehmer (im entschiedenen Fall ein Arzt), der im Rahmen seiner Rufbereitschaft bei der Fahrt von seinem Wohnort zur Arbeitsstätte mit seinem Privatwagen verunglückt, hat grundsätzlich Anspruch gegen seinen Arbeitgeber auf Ersatz des an seinem Pkw entstandenen Schadens. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin, zum aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 22. Juni 2011 (8 AZR 102/10)
In zwei seitens der Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstrittenen Urteilen vom 28.04.2011 hat das Landgericht Koblenz die Westerwald Bank eG Volks- und Raiffeisenbank zum Schadensersatz und damit zur kompletten Rückabwicklung der Beteiligung am Fonds Fundus 28 verurteilt (Az.: 3 O 64/10 und 3 O 65/10). Das Landgericht hat den Klagen vollumfänglich stattgegeben.
In einem seitens der Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil vom 30.03.2011 hat das Landgericht Stuttgart die Sparda-Bank Baden-Württemberg eG zum Schadensersatz und damit zur sogenannten kompletten Rückabwicklung der Beteiligung am Fonds Fundus 28 verurteilt.
In einem seitens der Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil vom 04.03.2011 hat das Landgericht Dortmund die BAG Bank zum Schadensersatz und damit zur sogenannten kompletten Rückabwicklung verurteilt. Die Bank wurde auf Rückzahlung sämtlicher an Ihre Rechtsvorgängerin, die Volksbank Ebersbach eG, geleisteten Zahlungen verurteilt. Darüber hinaus verurteile das Gericht die Bank zur Rückübertragung der im Rahmen der Finanzierung abgeschl
Medienfonds galten in den letzten Jahren als vermeintlich risikoarme Kapitalanlagen und waren deshalb eine häufig gewählte Anlageform. Die Anleger konnten dabei die teilweise sehr hohen Verlustzuweisungen aus deren Medienfondsbeteiligung in ihrer Steuererklärung geltend machen.
Seit einiger Zeit ist aber nicht nur die steuerliche Geltendmachung von neuen Medienfonds nicht mehr möglich. Zudem werden zahlreichen bereits als Steuersparmodelle genutzten Medienfonds die zunäc