Auch in einer Trierer Filiale sei der Betriebsrat mit einem Amtsenthebungsverfahren konfrontiert worden. In Stuttgart soll Mitarbeitern mit Lohnabzug gedroht worden sein, wenn sie während der Arbeitszeit an einer Betriebsversammlung teilnehmen, so der Spiegel. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Arbeitgeber ein Amtsenthebungsverfahren wirksam durchführen? Darf der Arbeitgeber Mitarbeitern verbieten während der Arbeitszeit an einer Betriebsversammlung teilzunehmen?
Darf er (fristlos) kündigen, wenn die Mitarbeiter dieses Verbot missachten? Ein Beitrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin.
Mit noch unveröffentlichtem Beschluss vom 5.07.2011 (Az.: XI ZR/342/10) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die HypoVereinbank in Haftung für einen ehemaligen Vermittler einer Schrottimmobilie wegen arglistiger Täuschung verurteilt. Der rechtskräftige Beschluss des BGH bestätigte das Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Köln (Az.: 13 U 119/06).
Beraterhaftunggeschlossener ImmobilienfondsMedico FondsSchadensersatz
Unsere Kanzlei konnte eine weitere Klage in dem geschlossenen Immobilienfonds Medico Nr. 41 gewinnen. Wie schon zuvor vor dem Landgericht Bayreuth ist nun auch vor einem weiteren Landgericht der Nachweis gelungen, dass die damalige Beratungsleistung der Bonnfinanz AG fehlerhaft wie ungenügend war und der Kläger somit einen Anspruch auf Schadensersatz hat.
Ein Arbeitnehmer (im entschiedenen Fall ein Arzt), der im Rahmen seiner Rufbereitschaft bei der Fahrt von seinem Wohnort zur Arbeitsstätte mit seinem Privatwagen verunglückt, hat grundsätzlich Anspruch gegen seinen Arbeitgeber auf Ersatz des an seinem Pkw entstandenen Schadens. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin, zum aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 22. Juni 2011 (8 AZR 102/10)
In zwei seitens der Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstrittenen Urteilen vom 28.04.2011 hat das Landgericht Koblenz die Westerwald Bank eG Volks- und Raiffeisenbank zum Schadensersatz und damit zur kompletten Rückabwicklung der Beteiligung am Fonds Fundus 28 verurteilt (Az.: 3 O 64/10 und 3 O 65/10). Das Landgericht hat den Klagen vollumfänglich stattgegeben.