In einem seitens der Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil vom 30.03.2011 hat das Landgericht Stuttgart die Sparda-Bank Baden-Württemberg eG zum Schadensersatz und damit zur sogenannten kompletten Rückabwicklung der Beteiligung am Fonds Fundus 28 verurteilt.
In einem seitens der Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil vom 04.03.2011 hat das Landgericht Dortmund die BAG Bank zum Schadensersatz und damit zur sogenannten kompletten Rückabwicklung verurteilt. Die Bank wurde auf Rückzahlung sämtlicher an Ihre Rechtsvorgängerin, die Volksbank Ebersbach eG, geleisteten Zahlungen verurteilt. Darüber hinaus verurteile das Gericht die Bank zur Rückübertragung der im Rahmen der Finanzierung abgeschl
Medienfonds galten in den letzten Jahren als vermeintlich risikoarme Kapitalanlagen und waren deshalb eine häufig gewählte Anlageform. Die Anleger konnten dabei die teilweise sehr hohen Verlustzuweisungen aus deren Medienfondsbeteiligung in ihrer Steuererklärung geltend machen.
Seit einiger Zeit ist aber nicht nur die steuerliche Geltendmachung von neuen Medienfonds nicht mehr möglich. Zudem werden zahlreichen bereits als Steuersparmodelle genutzten Medienfonds die zunäc
Aufgrund der Finanzkrise befinden sich zahlreiche Schiffsfonds in Schieflage.
Auch die Bremer Reederei Beluga steckt in der Krise, die möglicherweise Tausende Schiffsfondsanleger betrifft.
Mehr als 30 Fonds haben Schiffe an die Bremer Reederei verchartert. Allein beim Hamburger Emissionshaus HCI Capital sind mehrere Tausend Anleger betroffen. In 17 der von HCI Hamburg initiierten Schiffsfonds finden sich insgesamt 20 an Beluga vercharterte Schiffe. Hierbei handelt es sich überwiegend
Das Scheitern der offenen Immobilienfonds wie z. Bsp. P2 Value, Degi Europa und US-Grundinvest führt zu einem enormen Schaden bei den betroffenen Anlegern. In den vergangenen Jahren wurde vielfach ahnungslosen Anlegern von bekannten und seriösen Banken die Beteiligung an offenen Immobilienfonds als sichere Kapitalanlage empfohlen. Über das bestehende Totalverlustrisiko oder ähnliche Risiken wurde nicht aufgeklärt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in dessen am Dienstag veröffentlichen Entscheidung (Az.: XI ZR 220/08) erneut die Rechte von Erwerbern so genannter Schrottimmobilen gestärkt. Die BGH Richter sahen es als erwiesen an, dass die vorliegend in die Finanzierung der Steuersparimmobilien involvierte Badenia Bausparkasse die betroffenen Käufer nicht in hinreichendem Maße über die Höhe der angefallenen Vermittlungsprovisionen aufgeklärt habe.
Der BGH hat eine sehr wichtige anlegerfreundliche Entscheidung für Erwerber von sogenannten Steuersparimmobilien bzw. Schrottimmobilien getroffen. In der Entscheidung des BGH XI ZR 232/2009 vom 21.09.2010 ging es um eine von einer Sparkasse finanzierten Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds.
Im zugrundeliegenden Fall hat das Gericht im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen gegenüber der Bank eine erhebliche Beweiserleichterung für den Anleger ausgesprochen.
Medien- und Filmfonds bereiten tausenden von deutschen Anlegern derzeit wenig Grund zur Freude: Geringe Einspielergebnisse in Verbindung mit hohen Verwaltungskosten ließen etliche der seit Ende der 90er Jahren aufgelegten Film- und Medienfonds schnell in die wirtschaftliche Talsohle geraten. Die als Lockmittel eingesetzten Schlagworte wie sichere Renditen und hohe Steuerersparnisse blieb für den Großteil der Medien- und Fimfondsanleger ein unerfüllter Traum. Anders als in d