Internet- und Persönlichkeitsrecht: Internetportale sind für die Kommentare anonymer Nutzer verantwortlich

Internet- und Persönlichkeitsrecht: Internetportale sind für die Kommentare anonymer Nutzer verantwortlich

In einem höchst interessanten Urteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR, als Link zum Gericht: http://www.echr.coe.int/) entschieden, dass eine Person, die in den Kommentarspalten der Online-Presse einem Shitstorm ausgesetzt war, Unterlassung und Schadensersatz von dem Presseunternehmen verlangen kann.

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