Stundung von Steuern

Stundung von Steuern

Das Finanzamt erwartet, dass eine Steuer die fällig ist, auch zum Fälligkeitstag bezahlt wird. Dabei ist es unerheblich, ob diese Steuer durch eine Anmeldung des Unternehmers (z.B. Umsatzsteuer oder Lohnsteuer) oder durch einen Bescheid des Finanzamtes entsteht und fällig wird.

Kann diese Steuer nicht zum Fälligkeitstag bezahlt werden, sollte dem Finanzamt dies mitgeteilt werden. Hierbei ist zu unterscheiden:
– Ist es Steuer die den Steuerpflichtigen

Einspruch: Steuerbescheide sind genau zu prüfen

Einspruch: Steuerbescheide sind genau zu prüfen

Eine hohe Zahl von Steuerbescheiden ist fehlerhaft oder schlichtweg falsch berechnet, häufig zu Ungunsten des Steuerzahlers, so das Portal Finanz.de. Daher sollten die Bescheide sofort nach Erhalt geprüft werden, um gegebenenfalls fristgerecht Einspruch zu erheben, um Steuern erstattet zu bekommen.

Buchhaltungsservice – so flexibel und unterschiedlich wie Unternehmen es wünschen

Buchhaltungsservice – so flexibel und unterschiedlich wie Unternehmen es wünschen

MWS-Buchhaltungsservice, mit Sitz in Tutzing, ist der Spezialist für externe Finanzbuchhaltung und bietet intelligente Outsourcing- und Supportlösungen buchhalterischer Geschäftsprozesse mit Schwerpunkten Rechnungswesen&Finanzen, Personal&Gehalt sowie Auftrag&Verwaltung. Effizientes Outsourcing der Lohn-, Gehalt- und Finanzbuchhaltung ist Ihre wegweisende Option für korrekte, sichere, kostengünstigere und termingenaue Abrechnungen rund um Lohn, Gehalt und St

Was ist bei der digitalen Betriebsprüfung zu beachten

Was ist bei der digitalen Betriebsprüfung zu beachten

Die digitale Betriebsprüfung ist ein Verfahren der Finanzämter, um die Buchhaltung direkt in der EDV eines Unternehmens zu prüfen. Die gesetzlichen Grundlagen wurden hierfür in den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen gelegt. Diese Grundsätze gelten seit dem 1.1.2002. Deshalb müssen Unternehmen ihre EDV so einrichten, dass Betriebsprüfer problemlos steuerrelevante Daten einsehen und auswerten können.

MWS-Buchhaltungsservice und Lößner&Partner vereinbaren Kooperation

MWS-Buchhaltungsservice und Lößner&Partner vereinbaren Kooperation

Als eines der ersten Buchhaltungsdienstleistungsunternehmen vereinbaren MWS-Buchhaltungsservice mit Sitz in Tutzing am Starnberger See und Lößner&Partner, Spezialist für Befreiung Prüfung (SV Check) Sozialversicherungspflicht, eine partnerschaftliche und Mandanten orientierte Zusammenarbeit durch bundesweite Kooperation