Zusätzliche Kosten für einen zweisprachig geführten Kindergarten sind steuerlich abzugsfähig
– Aufwendungen für die Kinderbetreuung sind mit 2/3 der Kosten,
max. 4.000 EUR je Kind, als Sonderausgaben abziehbar.
– Wird ein Kind bereits im Kindergarten in eine Fremdsprache
eingeführt, gehören auch die Zusatzbeiträge dafür zu den
abziehbaren Kinderbetreuungskosten.
Zur Kinderbetreuung zählt hauptsächlich die Beaufsichtigung von
Kindern durch Dritte. Doch was gilt, wenn – was immer häufiger
vorkommt – ein zweisprachig