In seiner Entscheidung vom 21.07.2012 (Az.: III ZR 291/11) bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) seine bisherige Rechtsprechung zu den sog."Schenkkreisen". Danach werden nach einem Schneeballsystem aufgebaute Schenkkreise als sittenwidrig eingestuft.
Die lang erwarteten ersten Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH) in Sachen Clerical Medical (CMI) sind gesprochen und sie hätten für die Anleger nicht besser ausfallen können. Wie die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei KAP Rechtsanwälte berichten.